Beitragserhebung nach BauGB und KAG/NW
Erschließungsbeiträge
Diese werden erhoben für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) und die städtische Beitragssatzung.
Straßenbaubeiträge
Diese werden erhoben für die nachmalige Herstellung (Erneuerung) bzw. Verbesserung einer Straße. Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten sind nicht beitragsfähig. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG/NW) und die städtische Beitragssatzung.
Straßen- und Wegekonzept (§ 8a KAG)
Beschluss des aktuellen Straßen- und Wegekonzeptes. Es berücksichtigt die zukünftig vorhabenbezogenen beitragspflichtigen und nicht beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen.
Einmalige Kanalanschlussbeiträge
Diese werden erhoben für die Möglichkeit der Anschlussnahme an den Regen- und Schmutzwasserkanal bzw. Mischwasserkanal. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG/NW) und die städtische Beitragssatzung.
Zum Herunterladen
Flyer Erschließungsbeiträge641 KB
Nachfolgend werden für die typischen Fallkonstellationen Erläuterungen zum Erschließungsbeitragsbescheid gegeben. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zur Abrechnung den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen zu stellen.
Antrag auf Anliegerbescheinigung299 KB
Für Auskünfte zu BauGB- und KAG-Beiträgen eines Grundstückes
Antrag auf Zahlungserleichterung39 KB
Wenn die Zahlung eines Beitrages in Raten gewünscht ist