Kanalbaumaßnahme Vorster Straße

Informationen zum Bauvorhaben

April 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund mangelnder Nachfrage findet keine Bürgerversammlung zur geplanten Kanalbaumaßnahme statt.

Sie haben selbstverständlich weiterhin jederzeit die Möglichkeit, Fragen zum Bauvorhaben oder dem Beitragsrecht an die zuständigen Mitarbeiter der Stadt bzw. der NEW AG zu richten.

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März 2023

Sehr geehrte*r Eigentümer*in,

die NEW AG beabsichtigt, in der Vorster Straße den Mischwasserkanal von der Louise-Gueury-Straße bis zur Straße Wehresbäumchen zu erneuern.

Während einer routinemäßigen Inspektion wurde eine schlechte Bausubstanz bei dem vorhandenen Kanal festgestellt. Ein Reparaturverfahren ist aufgrund der Querschnittsvergrößerung und der vorgefundenen Schäden ausgeschlossen. Die Entwässerung der Vorster Straße ist als Mischsystem ausgeführt (Schmutz- und Regenwasser werden in einem Rohr abgeleitet).

Der Bau der Kanalleitungen erfolgt abschnittsweise in offener Bauweise als sogenannte Wanderbaustelle. Dies bedeutet, dass die Baugrube nicht auf gesamter Länge der Straße hergestellt wird, sondern dass immer nur ein Teilbereich der Straße geöffnet wird. Die Abschnitte sind erfahrungsgemäß ca. 50 - 70 Meter lang.

 

Die Bauzeit der Maßnahme beträgt ca. 14 Monate.

Während der gesamten Bauzeit werden Erschütterungsmessungen durchgeführt.

 

Die vorhandenen privaten Kanalanschlussleitungen werden von der NEW AG an den neuen Kanal umgebunden. Es wird empfohlen, im Vorfeld die eigenen Anschlussleitungen durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen.  Die Kosten der Straßenentwässerung sind gemäß Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) beitragsfähig. Für die Beitragsermittlung wird nur der Anteil des Kanals berücksichtig, welcher für das Ableiten des auf der öffentlichen Fläche niedergehenden Regenwassers erforderlich ist.

Beitragspflichtig sind alle Eigentümer*innen der erschlossenen Grundstücke, die eine theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahmeder Straße haben. Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Beitragsbescheid wird in der Regel ca. 3 Jahre nach Bauende verschickt.

Diese Kosten werden nach aktuellem Stand zu 100 % durch das Land NRW getragen. (siehe Ministerialblatt MBI.NRW. Ausgabe 2022 Nr. 21). Demnach erhalten alle Anlieger zum betreffenden Zeitpunkt voraussichtlich einen Beitragsbescheid über 0,00 €.

Für Rückfragen stehen Ihnen die nachstehenden Kollegen gerne zur Verfügung:

 

Bei Fragen zur Planung und zum Bauablauf wenden Sie sich bitte an Herrn Jarsoch von der NEW AG.

E-Mail: Gilbert.Jarosch@new.de

Telefon: 02166/688-3787

Bei Fragen bezüglich der Beitragserhebung und -höhe wenden Sie sich bitte an Herrn Lieder.

E-Mail: Michael.Lieder@moenchengladbach.de

Telefon: 02161/25-8544

Sollten Sie eine Bürgerversammlung wünschen, wenden Sie sich bitte bis zum 21.04.2023 an Herrn Konejung.
E-Mail: Andreas.Konejung@moenchengladbach.de

Telefon: 02161/25-9079