Neubau & Erwerb von zweckgebundenem Mietwohnraum
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen. Darüber hinaus wird der Erwerb von Zweckbindungen für bereits bestehenden Mietwohnraum bezuschusst.

