Eigentumsförderung Neubau und Erwerb

Wenn Sie eine Immobilie zur Selbstnutzung kaufen oder bauen möchten, können Sie einen Antrag auf Eigentumsförderung des Landes NRW zur Finanzierung stellen. Die Darlehen werden mit 0,5 Prozent verzinst. Zudem gibt es einen Tilgungsnachlass – einen Teil des Darlehens müssen Sie nicht zurückzahlen.

Die Darlehenshöhe ist abhängig von Ihren Haushalts- und Einkommensverhältnissen. Für Immobilien in Mönchengladbach werden derzeit 148.000 € für die Einkommensgruppe A und 88.000 € für die Einkommensgruppe B an Grunddarlehen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Familienbonus in einer Höhe von 24.000 € je Kind oder schwerbehinderter Person.

 

Bei barrierefreien Objekten ist eine weitere Erhöhung des Darlehens möglich. Zudem gibt es bei Neubauten die Möglichkeit, eine weitere Darlehensaufstockung zu beantragen, wenn der BEG-40-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, mit Holz gebaut wird oder sich standortbedingte Mehrkosten ergeben.

Wenn Sie ein Förderdarlehen in Anspruch nehmen wollen, dürfen Sie eine vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreiten. Nutzen Sie zur Berechnung Ihrer Fördermöglichkeiten den Chancenprüfer der NRW.Bank.

Alternativ können Sie gerne unser Beratungsangebot wahrnehmen und Ihre Förderchancen gemeinsam mit uns berechnen. Nutzen Sie dazu das untenstehende Kontaktformular und wählen Sie die Rubrik „Neubau/Kauf von Wohneigentum“ aus.

 

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Sie mindestens 7,5 Prozent der beim Kauf oder Neubau anfallenden Gesamtkosten in Eigenleistung erbringen. Dies bedeutet, dass Sie diesen Anteil der Kosten mit eigenen Mitteln finanzieren müssen – zum Beispiel mit Eigenkapital oder Selbsthilfeleistungen.

Die Darlehen werden mit 0,5 Prozent pro Jahr verzinst und haben eine Zinsbindung von 30 Jahren. Auf die Darlehen gibt es zudem noch ein Verwaltungskostenbeitrag der NRW.Bank in einer Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr.

Bei gekauften Immobilien zahlen Sie jährlich 2 Prozent des Darlehens an die NRW.Bank zurück, die Tilgungsrate bei Neubauten beträgt 1 Prozent vom Darlehen.

 

Auf die Darlehen gibt es einen Tilgungsnachlass von 10 Prozent des Darlehens. Die Zusatzdarlehen werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Dies bedeutet, dass Sie diesen Anteil nicht zurückzahlen müssen.

Für Immobilien in Mönchengladbach können die Förderdarlehen bei der Bewilligungsbehörde

 

Stadt Mönchengladbach

Der Oberbürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung und Planung

Abteilung Wohnraumförderung und Wohnungsmarktentwicklung

Am Neumarkt 7

41236 Mönchengladbach

 

beantragt werden.

 

Es wird empfohlen, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen, bevor Sie einen Antrag einreichen. Nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular und wählen Sie die Rubrik „Neubau/Kauf von Wohneigentum“ aus. Die Antragsformulare erhalten Sie auf Wunsch von unserem Beratungsteam.

Bei Erteilung einer Förderzusage werden Ihnen einmalig 500 € Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Unser Beratungsangebot ist für Sie kostenfrei.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Ministeriums sowie der NRW.Bank und in den aktuell geltenden Förderrichtlinien Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen.

 

Bei Fragen zur Förderung oder dem Wunsch nach einem Beratungsgespräch können Sie gerne unser Beratungsteam kontaktieren. Nutzen Sie das Kontaktformular und wählen Sie die Rubrik „Neubau/Kauf von Wohneigentum“ aus.

 

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An diese Mailadresse senden wir eine Kopie
(z. B. Vereinbarung eines Beratungsgesprächs, Frage stellen etc.).