Gefördert werden die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand in Mönchengladbach durch Landesfördermittel. Bewilligt werden zinsgünstige Darlehen für den Bau von
- Miet- und Genossenschaftswohnungen,
- Gruppenwohnungen,
- zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen,
- Mieteinfamilienhäusern,
- bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung),
die nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können.
Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Noch in der Planungsphase sollte geklärt werden, ob und für welche Wohnungsgrößen an dem geplanten Bauort Bedarfe bestehen.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
- Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022
- Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.
Links
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW-Bank, Produktsuche
Die Beratung ist gebührenfrei.
Gebühren
Bei Förderzusage: 0,8 % von der bewilligten Darlehenssumme