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Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden der Neubau oder Ersterwerb (Kauf) von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), der Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie und die Errichtung von Mietwohnungen. 

Die Inanspruchnahme der Fördermittel ist vom Vorliegen bestimmter Kriterien abhängig. Daher empfehlen wir, dass Antragsteller*innen sich bereits während der Planungs- oder Konzeptphase für eine erste Beratung an unsere Sachbearber*Innen wenden. Die Fördermittel sind bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen, Rathaus Rheydt, Am Neumarkt 7,
41236 Mönchengladbach, als zuständiger Bewilligungsbehörde zu beantragen.

Die Bewilligungen erfolgen aus den Förderbudgets, die das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Mönchengladbach für das jeweilige Förderjahr zur Verfügung gestellt hat. Die Darlehnsgewährung und -verwaltung erfolgt durch die NRW-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand in Mönchengladbach durch Landesfördermittel. Bewilligt werden zinsgünstige Darlehen für den Bau von

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen,
  • Gruppenwohnungen,
  • zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen,
  • Mieteinfamilienhäusern,
  • bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung),

 die nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können.

Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Noch in der Planungsphase sollte geklärt werden, ob und für welche Wohnungsgrößen an dem geplanten Bauort Bedarfe bestehen.

 

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
  • Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022
  • Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW

Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.

 

Links

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW-Bank, Produktsuche

Die Beratung ist gebührenfrei.

 

Gebühren

Bei Förderzusage: 0,8 % von der bewilligten Darlehenssumme

Gefördert werden mit zinsgünstigen Darlehen in Mönchengladbach,

  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbstständigen Gebäude (Neubau, Aufstockung oder Anbau),
  • die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes,
  • der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H.), deren Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen.

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitere Gründe, derentwegen eine Förderung nicht möglich ist, können sein:

  • Der Baubeginn oder der Vertragsabschluss ist vor Erteilung der Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde erfolgt. Als vorzeitiger Beginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Der Grundstückserwerb ist unschädlich.
  • Beim Erwerb gebrauchter Immobilien ist der notarielle Kaufvertrag vor Antragstellung abgeschlossen worden.
  • Die im Bereich der Bewilligungsbehörde festgelegte Kostenobergrenze ist überschritten worden.
  • Wohn- und Schlafräume  sind kleiner als 10 qm.
  • Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus.
  • Die Wohneigentumsanlage ist nicht ordnungsgemäß instandgehalten, modernisiert oder es ist keine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet worden.

Beim Kauf einer neuen Immobilie von Bauträgern (Ersterwerb) bestehen Sonderregelungen zum vorzeitigen Vertragsabschluss.

 

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
  • Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022
  • Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
  • Einkommensermittlungserlass
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen

Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.

 

Links

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW-Bank, Produktsuche

Chancenprüfer für Wohneigentum

Die Beratung ist gebührenfrei.

Gebühren

Bei Förderzusage: 500,00 €

Gefördert werden mit zinsgünstigen Darlehen alle baulichen Modernisierungs-maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) in Mönchengladbach. Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und maximal die Hälfte der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Gefördert werden natürliche Personen, die kreditwürdig sind und deren Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen.

 

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
  • Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW (RL Mod)
  • Einkommensermittlungserlass

Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.

 

Links

<link www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/modernisierung-fuer-bestehende-wohnungen-und-haeuser _blank icon-external>Ministerium</link> für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

<link www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/produktsuche/index.html, Produktsuche

Die Beratung ist gebührenfrei.

 

Gebühren

Bei Förderzusage: 0,8 % der Darlehenssumme

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Wohnraumförderung

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41236 Mönchengladbach

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