Fördermöglichkeiten für gemeinschaftliche Wohnprojekte

Gemeinschaftliche Wohnprojekte schaffen neue Wohnformen und Nachbarschaften. Oft sind Fördermittel nötig, um solche Projekte zu realisieren.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über relevante Förderprogramme.
Außerdem finden Sie hilfreiche Links zu Behörden und Institutionen, bei denen Sie Fördermittel beantragen können. Nutzen Sie diese Unterstützung, um Ihre Vision vom gemeinschaftlichen Wohnen zu verwirklichen!

Übersicht

Die Stiftung Trias hat auf der Internetseite ihres Wohnprojekte Portals eine umfassende Zusammenfassung zum Thema Finanzierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten erstellt: Von der Erstellung eines Finanzplans über Bankgespräche bis hin zur Steuererklärung und der Suche nach Fördermitteln werden alle wichtigen Themen behandelt.

Finanzierung

Förderprogramme

Vom Mietwohnungsneubau über die Modernisierung bis hin zur Bildung von Wohneigentum: Ziel der Landesregierung ist es, mehr bezahlbaren und zeitgemäßen Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere von den Bewohnern getragene Bauprojekte werden durch die Wohnraumförderung unterstützt.
Um die positiven sozialen, gesellschaftlichen und wohnungspolitischen Effekte von Baugruppen zu unterstützen, hat das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen seine Förderangebote im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung aktuell deutlich ausgeweitet und weiterentwickelt.

Öffentliche Wohnraumförderung | MHKBD.NRW

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert künftig auch den Bau von inklusiven Wohnprojekten mit Zuschüssen. In diesen Projekten können Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach nachbarschaftlich zusammen wohnen und leben.
Gefördert werden Bau- und Wohnprojekte mit inklusivem Charakter. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Mieterinnen und Mieter Menschen mit Behinderung sind.
Die Förderung soll insbesondere fehlende Eigenmittel ausgleichen. Insgesamt stellt der LVR jährlich zwei Millionen Euro Fördermittel für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 400.000 Euro pro Projekt.

Inklusive Bauprojektförderung | LVR

Neue Wohnformen sind z.B. das Betreute Wohnen oder das Servicewohnen, bei dem zusätzlich zum Mietvertrag ein Servicevertrag mit dem Vermieter abgeschlossen wird. In diesem Vertrag werden bestimmte zusätzliche Service- und Betreuungsleistungen vereinbart. Zu den alternativen Wohnformen zählen auch das Wohnen in Mehrgenerationenhäusern, in denen sich Jung und Alt gegenseitig unterstützen, oder das „Wohnen für Hilfe“, bei dem einzelne Wohnungen oder Zimmer beispielsweise an Studierende vermietet werden.

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: 

Alternative Wohnformen - Pflege-Wohngemeinschaften | BMG

Die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen sind am 20.02.2024 gestartet. Anträge können über die Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

 

Datenbanken

Die WIN-Förderdatenbank ist ein Angebot des FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung. Sie unterstützt Projektinitiativen und Projektträger bei der Finanzierungsplanung, indem sie eine zielgruppenspezifische Suche nach Darlehen und Zuschüssen nach Standorten und Förderkomponenten ermöglicht.

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung | WIN-Förderdatenbank

Die Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. 

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