Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten – Wann und wie kann ich mich beteiligen?

Viele unterschiedliche Interessen, Erwartungen und Vorstellungen von Bürger*innen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und weiteren Akteur*innen prägen eine Stadt und deren Quartiere. Wenn ein Platz, eine Straße oder ein Quartier umgestaltet oder gebaut werden soll, dann müssen die Belange aller Akteur*innen vereint und berücksichtigt werden. Doch welche Möglichkeiten bestehen für Bürger*innen, sich im Planungsprozess zu beteiligen?

Bei formellen Verfahren (z.B. Bebauungsplänen) legt z.B. das Baugesetzbuch fest, ob und in welchem Umfang eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfoderlich ist. Auch im Rahmen von informellen Stadterneuerungsprozessen und beim Einsatz von Städtebaufördermitteln ist die Beteiligung von Bürger*innen Voraussetzung für die Verfahren – der Umfang und die Art der Beteiligung sind hier jedoch nicht vorgeschrieben.


Stufen der Beteiligung

Bei informellen Stadterneuerungsprojekten kann zwischen drei Stufen unterschieden werden, bei denen sich Bürger*innen beteiligen können:

1. Information – Transparente Darstellung des aktuellen Stands eines Projekts (z.B. durch die Presse, auf einer Website oder durch eine Veranstaltung)

2. Konsultation – Bürger*innen können ihre Meinung zu einem geplanten Projekt oder Projektvarianten äußern oder eigene Ideen vortragen (z.B. durch Umfrage)

3. Mitgestaltung – Bürger*innen können sich aktiv in den Planungsprozess einbringen und gemeinsam über Ideen diskutieren (z.B. bei Ideen-Workshops oder in Arbeitskreisen*)

*Arbeitskreise: Teilweise werden für einzelne Projekte Arbeitskreise eingerichtet, an denen Anrainer*innen (Betroffene aus der Umgebung, Nachbarschaft) teilnehmen können. Die Arbeitskeise begleiten den Planungsprozess und werden regelmäßig über Veränderungen und Planungsentscheidungen informiert.

Die Möglichkeiten zur Beteiligung können von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein.


Beteiligung bei Bauprojekten

Bei Bauprojekten sind die einzelnen Planungsabschnitte in sogenannte „Leistungsphasen“ gegeliedert. In den einzelnen Leistungsphasen wird projektspezifisch definiert, welche Aufgaben die Planer*innen, Architekt*innen oder Ingenieur*innen bearbeiten müssen.

Leistungsphase 0

In der Phase 0 sollen zunächst einmal alle grundsätzlichen Herausforderungen und Ideen zu einem Vorhaben eingeholt und in einer Projektskizze gesammelt werden – dies kann z.B. im Rahmen einer Bürger*innenwerkstatt oder einer (Online-)Befragung erfolgen. Teilweise werden in dieser Phase auch „Machbarkeitsstudien“ (Ist ein Projekt grundsätzlich realisierbar? Steht für die Idee genug Raum zur Verfügung? Ist der Standort für das Projekt geeignet?) oder „Wettbewerbe“ (Entwicklung verschieder innovativer und kreativer Ideen durch unterschiedliche Planungs-/Architekturbüros zur Steigerung der Vielfalt und Qualität) durchgeführt.

Die Leistungsphase 0 ist nicht vorgeschrieben und findet daher nicht bei allen Projekten statt.

 

Beteiligungsmöglichkeit: Konsulation oder Mitgestalten

Da in der Leistungsphase0 alle grundlegenden Interessen und Ziele zusammengetragen werden sollen, ist eine Beteiligung in dieser Phase sehr wichtig. Denn das Ergebnis – egal ob Projektskizze, Machbarkeitsstudie oder Wettbewerb – bildet die Grundlage für den weiteren Verlauf des Projektes. Eine Beteiligung ist z.B. im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops  oder Umfragen möglich.

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

In der Leistungsphase 1 müssen die Rahmenbedingungen des Projekts ermittelt werden. Die Planer*innen macht sich mit der Aufgabenstellung (z.B. den Ideen aus der Projektskizze oder dem Wettbewerb) und dem Planungsraum vertraut (z.B. durch eine Ortsbesichtigung).

Leistungsphase 2 – Vorplanung

Wenn alle Grundlagen zusammengetragen und analysiert wurden, wird die Zielvorstellung für das Projekt geschärft. Die Planer*innen erstellen Skizzen oder ein Planungskonzept. Häufig werden auch mehrere Planungsvarianten erarbeitet, die unterschiedliche Lösungsvorschläge aufzeigen. Es muss auch geprüft werden, ob das Vorhaben mit dem Planungsrecht vereinbar ist. Desweiteren wird eine Kostenschätzung erstellt.

Beteiligungsmöglichkeit: Konsuluation oder Mitgestalten

Bei öffentlichen Bauprojekten findet i.d.R. während der Leistungsphase 2 eine Beteiligung statt. Hier können Bürger*innen Ideen, Anregungen und Kritik einbringen. Die Belange werden dann von den Planer*innen gesichtet und untereinander abgewogen. Neben den Belangen der Öffentlichkeit müssen aber auch andere Belange berücksichtigt werden wie z.B. Anforderungen an den Klimaschutz- und die Klimaanpassung, Kosten, städtische Bauvorgaben zur Gestaltung oder Materialien etc. . Diese können den Wünschen und Vorstellungen der Bürgerschaft entgegenstehen. Daher werden die entfallenen Belange in der nächsten Leistungsphase noch einmal vorgestellt.

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Während in der Vorplanungsphase noch mit einfachen Skizzen oder Plankonzepten gearbeitet wird, werden in der Leistungsphase 3 detailliertere und technische Zeichnungen erstellt. Da die Planungstiefe schärfer wird, müssen in dieser Phase weitere technische, funktionale, städtebauliche oder ökologische Vorgaben berücksichtigt werden, sodass teilweise weitere Änderungen bzw. Anpassungen erforderlich sind, ohne die die Planung nicht zu realisieren wäre.

Auch die Kostenschätzung für den Bau oder weitere Kosten für Planungsschnitte und Gutachten werden präzisiert. Man spricht dabei dann von einer Kostenberechnung.

Beteiligungsmöglichkeit: Information

Am Ende der Leistungsphase 3 wird die überarbeitete Planung der Öffentlichkeit und der Politik präsentiert. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung besetzt mit Vertreter*innen der örtlichen Politik muss die Umsetzung der Planung beschließen (Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss). Mit diesem Beschluss endet die Möglichkeit, neue Ideen einzubringen oder das Projekt mitzugestalten, da nun die konkrete Umsetzung vorbereitet wird.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Während der Genehmigungsplanung wird die Planung und dazugehörige Berechnungen (Stand des Baubeschlusses) der Baubehörde vorgelegt, durch diese geprüft und genehmigt. Nicht alle Vorhaben bedürfen jedoch einer expliziten Genehmigung.

Leistungsphasen 5 bis 9

In den Leistungsphasen 5 bis 9 findet die konkrete Umsetzung / der Bau des Projekts statt. In der Leistungsphase 5 – der Ausführungsplanung – wird z.B. die Menge von Baustoffen ermittelt, die für das Vorhaben erforderlich sind. In der folgenden Leistungsphase 6  wird die Auftragsvergabe an Bauunternehmen und Fachfirmen vorbereitet. In der Leistungsphase 7 werden preisliche Angebote bei den Unternehmen eingeholt, geprüft und Unternehmen beauftragt. In der Leistungsphase 8 findet die Bauphase statt. Nach Fertigstellung des Baus wird in der Leistungsphase 9 überprüft, ob alle Maßnahmen sachgerecht umgesetzt wurden oder ob noch Mängel bestehen, die noch behoben werden müssen.

In den Leistungsphasen 5 bis 9 ist keine Beteiligung durch das Einbringen neuer Ideen mehr möglich. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet nur durch Information zum Stand des Projektes statt. Auch wenn ein Arbeitskreis eingerichtet wurde, so kann dieser in dieser Phase nicht mehr auf die Planung einwirken, sondern wird lediglich über den Verlauf der Umsetzung informiert.