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Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Die aktuellen negativen Entwicklungen in den Innenstädten (wie z.B. erhöhter Leerstand) und Erfahrungen in der Umsetzung verschiedener Stadterneuerungsprogramme (z.B. in Rheydt und Gladbach) zeigen, dass stärkere Eingriffe der öffentlichen Hand wieder nötig werden, um diese Entwicklungen einzudämmen und abzubauen. Ein Instrument, das dabei zum Einsatz kommen kann, ist das Sanierungsrecht, für welches die Stadt Mönchengladbach derzeit die erforderlichen Grundlagen erarbeitet.  

Das Sanierungsrecht wird im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen angewendet. Das sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung sogenannter städtebaulicher Missstände (siehe Erläuterungen weiter unten) wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (§§ 136 - 164b BauGB). Städtebauliche Sanierungsmaßnamen stellen ein hoheitliches Satzungsinstrument dar, das durch Genehmigungsvorbehalte und besondere sanierungsrechtliche Vorschriften Einfluss auf Entwicklungen auf privaten Grundstücken und in Gebäuden nehmen kann, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. Die Eingriffsrechte gehen dabei über die Möglichkeiten des Allgemeinen Städtebaurechts (z.B. Bauleitplanung) hinaus, aber sind auf die Dauer des Sanierungsverfahrens und den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets begrenzt.

Die Möglichkeit des Eingriffs in privates Eigentum erfordert das Vorliegen sogenannter städtebaulicher Missstände, die im Rahmen einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung zu prüfen sind. Bei einer vorbereitenden Untersuchung werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse wie z.B. der Zustand der Gebäude im Untersuchungsgebiet analysiert. Hinsichtlich der Missstände kann zwischen sogenannten Substanzschwächen (hoher Modernisierungs- oder Instandsetzungsbedarf oder unzureichender energetischer Standard der Baustruktur, Über- oder Unterausnutzung von Grundstücken, Gemengelage von Wohnen und Gewerbe etc.) und sogenannten Funktionsschwächen (hoher Leerstand oder Trading-Down-Effekte, „Schrott-/ Problemimmobilien“, Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum, unzweckmäßige oder unzureichend klimagerechte Ausstattung eines Quartiers etc.) unterschieden werden. Die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung ist inzwischen Anwendungsvoraussetzung für verschiedene Förderprogramme der Städtebauförderung. 

Eigentümer*innen innerhalb festgelegter Sanierungsgebiete können steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gem. § 7 h Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten. Weiterhin wird Eigentümer*innen eine Sicherheit gegenüber eigener Investitionen gegeben, dass „nachbarliche“ Fehlentwicklungen seitens der Kommune unterbunden werden (können).


Einleitung vorbereitender Untersuchungen

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss gefasst, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB in den Bereichen „Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße“ und „Rheydt Zentrum“ einzuleiten.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden Sie jeweils hier:

Rheydt - Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich Rheydt Zentrum zwischen Mühlenstraße, Limitenstraße, Stresemannstraße, Moses-Stern-Straße und Wilhelm-Schiffer-Straße 

Gladbach – Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Bereich Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße zwischen Aachener Straße, Viersener Straße, Straße Am Minto, Abteistraße, Balderichstraße, Karmannstraße und Sternstraße

Ansprechpartner*innen

Frau Hennecken
Zimmer: 227
Tel.: (02161) 25 - 8625

Herr Schmitz
Zimmer: 227
Tel.: (02161) 25 - 8616

 

Adresse

Verwaltungsgebäude Harmoniestraße 25 (SSK)
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 8619