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Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung
Integrierte Stadt-(Teil-)Entwicklung - kurz erklärt
Bei der integrierten Stadt-(Teil-)entwicklung wird entweder die Gesamtstadt oder ein definierter Untersuchungsraum betrachtet, analysiert und eine Entwicklungsstrategie festgelegt. Im besten Fall werden somit Stadtteilentwicklungskonzepte bzw. Integrierte Handlungs- und Entwicklungs-Konzepte (IHEK) aus einem bestehenden Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) heraus abgeleitet. Diese Konzepte sind strategische, informelle Planungs- und Steuerungsinstrumente für die Stadtentwicklung gemäß § 1 Abs. 6 (11) Baugesetzbuch.
Mit Hilfe der Integrierten Handlungskonzepte werden die baulichen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen eines Stadtteils zusammengetragen, um anschließend Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die zu einer Verbesserung und/oder Stabilisierung der Lebensverhältnisse im Stadtteil beitragen können.
In der Regel werden Integrierte Handlungskonzepte in mehreren Arbeitsschritten aufgestellt:
Durchführung einer Bestandsaufnahme
Auswertung der Bestandsausnahme hinsichtlich der Stärken und Schwächen des Untersuchungsgebiets
Erarbeitung einer ganzheitlichen, ressortübergreifenden Handlungsstrategie mit Zielsetzungen für die positive Entwicklung des Gebiets
Entwicklung konkreter Maßnahmen und Projekte, die zur Zielerreichung beitragen sollen
Aufstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und eines Zeitplans
Die Zielsetzungen orientieren sich in der Regel an zentralen Handlungsfeldern wie Wohnen und Wohnumfeld, Öffentlicher Raum, Verkehr und Klima, Zusammenleben, Integration und Bildung, Ökonomie und Arbeitsmarkt.
Der ganzheitliche Ansatz der Integrierten Handlungskonzepte trägt dazu bei, Ressourcen zu bündeln. Wichtige Partner innerhalb der Verwaltung, aber auch Politik, Akteure des Stadtteils und Bewohnerinnen und Bewohner werden bereits bei der Aufstellung der Integrierten Handlungskonzepte eingebunden. Dies führt zu einem gemeinsamen Leitfaden für das Handeln und einer höheren Akzeptanz der Zielsetzungen, Projekte und Maßnahmen.
Seit 2008 sind Integrierte Handlungskonzepte in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Grundlage, um in die Teilprogramme der Städtebauförderung aufgenommen zu werden.