Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung

Flächennutzungsplanung - kurz erklärt

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabstichtigten städtebaulichen Entwicklung eregebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (vgl. §5 (1) BauGB). Da er nur in den Grundzügen dargestellt wird, sind die Informationen nicht parzellenscharf.

Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz zu Bebauungspläne, welche als Satzung verabschiedet werden, nur behördenverbindlich.

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, sind aufzustellen (bzw. zu ändern), sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. §1 (3) BauGB).

Den aktuell gültigen Flächennutzungsplan finden Sie in unserem Geoportal unter dem Punkt "Wirksamer Flächennutzungsplan-FNP".

Ansprechpartner/in

Frau Scheloske
Tel.: (02161) 25 - 9217

 

Adresse

Rathaus Rheydt Eingang G
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 8619

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