Der Flächennutzungsplan (FNP) ist neben dem Bebauungsplan Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung. Er ist dabei an gesetzliche Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) gebunden und steht in einem Wechselspiel zum Regionalplan, der wiederum die Landesplanung umsetzt. Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB hat der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festzulegen und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Da er nur in den Grundzügen dargestellt wird, sind die Informationen nicht parzellenscharf.
Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz zu Bebauungsplänen, welche als Satzung verabschiedet werden, nur behördenverbindlich. Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungs-pläne, sind aufzustellen (bzw. zu ändern), sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB). Das aktuelle Planwerk finden Sie in unserem Geoportal unter dem Punkt "Wirksamer Flächennutzungsplan-FNP".
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach ist seit dem 20.04.1983 rechtskräftig. Seitdem wurde das Planwerk im Rahmen von Bauleitplanverfahren oft angepasst und geändert. Mit einem Planungszeitraum von über 40 Jahren übersteigt der Flächennutzungsplan von Mönchengladbach den in der Fachliteratur angegebenen Planungshorizont von 10 bis 20 Jahren deutlich. Aufgrund der vielen Änderungsverfahren bzw. des langen Planungszeitraums verliert der Flächennutzungsplan als Beststandteil der formellen Bauleitplanung weitgehend an Aktualität und demzufolge auch an Aussagekraft. Seit der Genehmigung des Planwerks im Jahr 1983 haben sich eine Vielzahl an Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung geändert.
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung hat daher am 29.04.2025 beschlossen den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu aufzustellen.
Ziel
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, eine neue planerische Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung von Mönchengladbach zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem aktuelle Herausforderungen aus den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freiraum und Landschaftsentwicklung (v. a. die Tagebaufolgelandschaft im Süden der Stadt) sowie Klimaschutz/Klimafolgenanpassung, (Energie-)Infrastruktur und Verkehr berücksichtigt werden.
Konzeptionelle Vorarbeit: Raumstrukturplan
Zur Erarbeitung eines qualitätsvollen Flächennutzungsplans bedarf es einer konzeptionellen Vorarbeit. Dies soll für Mönchengladbach in Form eines Raumstrukturplanserfolgen, in dem Grundsätze und Leitlinien für die zukünftige städtebauliche Entwicklung von Mönchengladbach ausgearbeitet und festgelegt werden. Die Erarbeitung soll auf Grundlage bestehender und noch zu erstellender Fachbeiträge erfolgen. Die Ergebnisse des Raumstrukturplans sollen dann in einem Raumbild zusammengefasst werden, das als Vorentwurf für den formellen Entwurf des neuen Flächennutzungsplans dient. Im Rahmen des Raumstrukturplans ist ein Spektrum von unterschiedlichen Beteiligungsformaten wie z. B. Bürgerwerkstätten, Workshops oder Onlineformaten möglich, mit denen sowohl eine Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern sowie Ratsmitglieder frühzeitig erreicht werden können. Des Weiteren bilden die Ergebnisse des Raumstrukturplans die Grundlage für die Begründung zum Bauleitplan gemäß § 2a BauGB.
Verfahren
Das formelle Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans ist durch Regelungen des Baugesetzbuches vorgegeben und ist im Prinzip deckungsgleich mit dem eines Bebauungsplans.
Bei einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans ist von einer Erarbeitungszeit von circa 5 bis 10 Jahren auszugehen. Während des formellen Aufstellungsverfahrens für den neuen Flächennutzungsplan behält das derzeit aktuelle Planwerk von 1983 weiterhin seine rechtmäßige Wirksamkeit. Diese Wirksamkeit besteht solange, bis der neue Flächennutzungsplan von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht wird. Während der Neuaufstellung anfallende Änderungen des derzeit wirksamen Bauleitplans (z. B. im Rahmen von Bebauungsplanverfahren) können somit weiterhin vorgenommen werden. Sobald der Raumstrukturplan bzw. der neue Flächennutzungsplanentwurf in fortgeschrittener Ausführung sind, sollten beabsichtigte Planänderungen aber nicht mehr den Zielen der in Aufstellung befindlichen Planwerke entgegenwirken.