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Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung

Nahversorgungs- und Zentrenkonzept

Die Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzepts der Stadt Mönchengladbach wurde am 18.10.2017 vom Rat der Stadt Mönchengladbach als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

Das ursprüngliche Konzept war im Jahr 2006 erstellt, 2007 aktualisiert und beschlossen worden. Eine Fortschreibung des Konzeptes war insgesamt notwendig, um die Empfehlungen zur räumlichen Umsetzung mit einer aktualisierten Datenbasis zu untermauern und um weiterhin als Begründungshintergrund für die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels sowie als Bewertungsgrundlage im Einzelfall verwendbar zu sein.

Neben den in den letzten Jahren eingetretenen inhaltlichen Veränderungen (z.B: bezogen auf die Angebotsstruktur des Einzelhandels) hat es im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Erfordernisse für ein tragfähiges Einzelhandelskonzept gesetzliche Neuerungen und z.T. höchstrichterliche Urteile gegeben. Dabei standen u.a. die Sortimentsliste und die inhaltliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Vordergrund.
Um die Stadtentwicklung von Mönchengladbach - insbesondere die Entwicklung der Innenstadt und der sonstigen Zentren - positiv zu begleiten, Ansiedlungs- bzw. Umnutzungsfragen im Grundsatz schnell bewerten und die wohnortnahe Nahversorgung langfristig sicherstellen zu können, beauftragte die Stadt Mönchengladbach das Büro Dr. Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung mit der Erstellung der vorliegenden Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes. Dieses vorliegende Konzept basiert auf dem Entwurf der Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes von 2013. Dabei wurden die Inhalte weitestgehend übernommen und insbesondere anhand der Ergebnisse der Bestandsanalyse im August/ September 2016 aktualisiert.


In diesem Zusammenhang wurde insbesondere eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes durchgeführt und eine entsprechende Aktualisierung der folgenden Bausteine auf Grundlage der neuen Daten vorgenommen:


• Überprüfung der städtebaulich-funktionalen Analyse der Zentren zu deren
Hierarchisierung und zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche,
• Erfassung der räumlichen und qualitativen Nahversorgungssituation,
• Prognose des einzelhandelsbezogenen Verkaufsflächenentwicklungsspielraums,
• Überprüfung und Anpassung der konzeptionellen Bausteine des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes
     o  auf Basis der Ist-Situation und unter Berücksichtigung perspektivischer Belange
         abgegrenzter zentraler Versorgungsbereiche,
     o  mit einer aktuellen und perspektivischen Zentrenhierarchie für die zentralen
         Versorgungsbereiche und die Nahversorgungsstandorte,
     o  mit einer stadtspezifischen Sortimentsliste,
     o  mit einer Darstellung räumlicher Entwicklungsoptionen für den Einzelhandel auf
         Basis eines Zielkatalogs sowie Grundsätze zur weiteren räumlichen Entwicklung
        des Einzelhandels.


Darüber hinaus wurden neben diesen für ein Konzept unabdingbaren Bausteinen ergänzend die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen inkl. der aktuellen Urteile im Hinblick auf die Anwendung von Steuerungsinstrumenten erarbeitet.

Veröffentlichungen

Ansprechpartner/in

Herr Frey
Tel.: (02161) 25 - 9215