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Vorrangstraßennetz

Der aktuelle Vorrangstraßennetzplan wurde im Dezember 2018 gemeinsam mit den Leitlinien der städtischen Mobilitätsplanung durch den Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossen. Er löst einen rd. 20 Jahre alten Plan ab, der noch auf Zielvorstellungen des beinahe 40 Jahre alten Generalverkehrsplanes basierte.

Mit dem neuen Vorrangstraßennetz setzt sich die Stadt ein Ziel, dass der modernen Mobilitätsplanung gerecht wird. Darin spiegelt sich ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsarten ebenso wieder wie städtebauliche Strukturen.

Der Vorrangstraßennetzplan definiert Haupt- und Nebennetz und bildet quasi das Gerüst der Straßen- und Verkehrsplanung. Auf dieser Basis wird derzeit ein Stadtgeschwindigkeitskonzept entwickelt. Ebenso wird er Grundlage sein für eine Überarbeitung der Klassifizierungen im städtischen Straßennetz (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) sowie für eine Überarbeitung bzw. Ausdehnung der bereits vorhandenen Tempo 30 - Zonen.

Sachstand

Der Verwaltungsentwurf des Vorrangstraßennetzplanes wurde am 19.12.2018 vom Rat der Stadt Mönchengladbach mit kleinen Änderungen beschlossen. 

Beratungsvorlage 3429/IX

Bericht "Stadt- und verkehrsräumliche Untersuchung"

Beschlossenes Vorrangstraßennetz