Städtebaulicher Masterplan für Mönchengladbach
Städtebaulicher Masterplan für Mönchengladbach
Der Verein "MG 3.0" hat dem Rat der Stadt Mönchengladbach im März 2013 die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen städtebaulichen Masterplanes Mönchengladbach vorgestellt. Nach entsprechender parlamentarischer Beratung durch seine Gremien hat der Rat sodann Anfang Juli 2013 den folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat der Stadt Mönchengladbach dankt dem Verein MG3.0_Masterplan Mönchengladbach e.V., die Erarbeitung eines städtebaulichen Masterplans für Mönchengladbach initiiert und diesen Masterplan der Stadt Mönchengladbach als Beitrag zur zukünftigen städtebaulichen Entwicklung in dem vom Masterplan erfassten Bereich übergeben zu haben.
- Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt den städtebaulichen Masterplan für Mönchengladbach (Abschnitte 1 bis 5) als informelle Planung und verpflichtet sich, den Masterplan bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen, die im bipolaren Kernbereich der Stadt liegen, in die Abwägung einzubeziehen. Die Abwägung bezüglich der Masterplanziele ist jeweils zu dokumentieren. Die Abschnitte 6 (Maßnahmen) und 7 (Umsetzung) des Masterplans werden als Begründung zur Kenntnis genommen.
- Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt die Einrichtung eines ehrenamtlichen Masterplan-Beirates mit beratender Funktion gegenüber den politischen Gremien in allen Fragen, die die Umsetzung des Masterplans für Mönchengladbach betreffen.
- Der Rat der Stadt Mönchengladbach beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Verein MG3.0_Masterplan Mönchengladbach e.V. eine Geschäftsstelle für den Masterplan-Beirat einzurichten, die die Arbeit des Masterplan-Beirats organisiert, eine Geschäftsordnung für den Masterplan-Beirat zu erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien zeitnah einen Vorschlag für die Besetzung und die Geschäftsstelle des Masterplan-Beirates vorzulegen.