Unsere Innenstädte sind aufgrund ihres historischen und (städte-) baulichen Wertes besonders schutzwürdig. Ein attraktives Stadtbild ist aber nicht nur für die Stadt selbst, sondern vor allem für ihre Gewerbetreiben, ihre Besucher und Bewohner von hoher Bedeutung.
Werbeanlagen – hinsichtlich Größe, Form, Anbringungsort vor allem aber Qualität sehr unterschiedlich – bestimmen in besonderem Maße die Gesamtwirkung der Gebäude und damit das Stadtbild. Dabei hat in den vergangenen Jahrzehnten die Dominanz von Werbeanlagen an Einzelhandels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben stark zugenommen. Mit der Absicht, auf die Ladenlokale aufmerksam zu machen und die Wirkung anderer Werbeanlagen zu überbieten, sind die gestalterischen Ansprüche an Werbeanlagen in den Hintergrund gerückt. Die Anzahl und Dimensionierung der Werbeanlagen ist hingegen gestiegen.
Um die Erscheinung des Stadtbildes positiv zu steigern, ist daher eine gezielte Steuerung bei der Gestaltung von Werbeanlagen erforderlich. Unter Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen Notwendigkeit von Werbeanlagen wird ein verträgliches Miteinander von Baukörpern und Werbeanlagen bzw. eine angemessene Balance zwischen Stadtbild und Außenwerbung angestrebt.
Seit dem 01.01.2016 ist im Bereich des Rheydter Zentrums die "Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten im Innenstadtkern Rheydt" wirksam, welche nach zwei Jahren evaluiert und vom Rat der Stadt Mönchengladbach am 16.05.2018 mit stellenweise Anpassungen erneut beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2958/IX).
Für das Stadtzentrum Mönchengladbach ist die "Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Innenstadt von Mönchengladbach" nach Beschluss des Rates am 18.10.2017 (Vorlage Nr. 2447/IX) mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 01.11.2017 in Kraft getreten.
Die Regelwerke können hier heruntergeladen werden:
Als Hilfestellung zur sachgerechten Anwendung der Werbeanlagensatzungen wurden Handbücher erarbeitet, in denen die Regelungen der Satzungen vereinfacht zusammengefasst und anhand von Fotos und Schaubildern veranschaulicht sind. Die Handbücher können hier heruntergeladen werden: