Überprüfen Sie Ihr GPS-Gerät:
GPS- Referenzpunkt Mönchengladbach-Rheydt Marktplatz
Messungsschriften, die per Mail zur Übernahme eingereicht werden, bitten wir an liegenschaftskataster@moenchengladbach.de zu senden.
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Messungsschriften, die per Mail zur Übernahme eingereicht werden, bitten wir an liegenschaftskataster@moenchengladbach.de zu senden.
Vermessungstechnische Dienstleistungen werden nur verwaltungsintern angeboten. Liegenschaftsvermessungen für Private werden von in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI, aktuelle Liste hier) auf Antrag gebührenpflichtig durchgeführt.
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach
Zugang behindertengerecht
Termine nach Vereinbarung
Kernarbeitszeit mo – fr 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: (02161) 25 - 8669
⇒ Messungsschriften, die per Mail zur Übernahme eingereicht werden, bitten wir an liegenschaftskataster@moenchengladbach.de zu senden.
Nur verwaltungsinterne Amtsleistung
Diese Leistung wird nur verwaltungsintern angeboten. Liegenschaftsvermessungen für Private werden von in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
(ÖBVI, aktuelle Liste hier)auf Antrag gebührenpflichtig durchgeführt.
Herr Hermes Telefon: (02161) 25 - 8634
Herr Stappmanns Telefon: (02161) 25 - 8637
Herr Marto Telefon: (02161) 25 - 8632
Herr Lawski Telefon: (02161) 25 - 8690
Nur verwaltungsinterne Amtsleistung
Ingenieurvermessungen sind Vermessungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Projektierung, Absteckung, Abnahme und Überwachung von Bauwerken oder anderen Objekten einschließlich der Fertigung von Bestandsplänen.
Diese Leistung wird nur verwaltungsintern angeboten. Ingenieurvermessungen für Private werden von niedergelassenen Vermessungsingenieuren nach Auftragsvergabe gegen Honorar durchgeführt.
Frau Reusch Telefon: (02161) 25 - 8661
Frau Schulze-Rautenberg Telefon: (02161) 25 - 8697
Herr Grzesiuk Telefon: (02161) 25 - 8673
Herr Vyvers Telefon: (02161) 25 - 8719
Herr Heymanns Telefon: (02161) 25 - 8631
Nur verwaltungsinterne Amtsleistung
Durch die Grundlagenvermessung werden die Festpunktfelder der Lage und Höhe innerhalb des Stadtgebietes als amtliche Raumbezugsbasis für alle Anschlussvermessungen realisiert. In erster Linie handelt es sich hier um Aufnahmepunkte (AP) und Nivellementpunkte (NivP).
Herr Lawski Telefon: (02161) 25 - 8690
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