Die Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel MG
Mit der Mietspiegelreform, welche am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern für die Erstellung des Mietspiegels zuständig. Der letzte Mietspiegel stammt aus dem Juli 2020, wurde vom Haus- und Grundbesitzverein Mönchengladbach e. V. veröffentlicht und kam ohne Beteiligung der Stadt zustande. Das ist nun nicht mehr möglich.
In der Vitusstadt hat sich dafür eigens die „Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel Mönchengladbach“ zusammengetan, die aus Fachexperten des städtischen Fachbereichs Geoinformation, des Haus- und Grundbesitzvereins Mönchengladbach e. V., des Mieterverbands Niederrhein e. V. und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Mönchengladbach besteht und sich einer Geschäftsstelle im Fachbereich Geoinformation bedient. Diese ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse mietspiegel@moenchengladbach.de. Informationen zu den mitwirkenden Stellen finden Sie nebenstehend.
Der Mietspiegel enthält Richtwerte zur Festsetzung einer Miete. Die Einordnung der jeweiligen Wohnung erfolgt in Anlehnung an die Veröffentlichungen im Mietspiegel. Eine Beratung oder Festsetzung des Mietansatzes erfolgt durch die ARGE Mietspiegel nicht.
Die 1. redaktionelle Änderung des Mietspiegels 2023 ist nebenstehend als PDF-Datei zum Download bereitgestellt.