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-- Mietspiegel für Mönchengladbach --

Mietspiegel 2024

Mit der Mietspiegelreform, welche am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern für die Erstellung des Mietspiegels zuständig. Hierzu hat sich die „Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel Mönchengladbach“ (ARGE Mietspiegel), bestehend aus Fachexperten der Stadt Mönchengladbach FB 62, des Haus- und Grundbesitzerverein Mönchengladbach e. V., des Mieterverband Niederrhein e. V. und des Gutachterausschusse für Grundstückswerte in der Stadt Mönchengladbach, zusammengefunden. Die Arbeitsgemeinschaft hat schon den Mietspiegel 2023 herausgebracht.

Der nun hier vorliegende Mietspiegel 2024 ist aufgrund der fachlichen Notwendigkeit, weil die Daten bei Destatis dies nahelegen, erstellt worden und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.

Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel Mönchengladbach erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse mietspiegel@moenchengladbach.de.

Der Mietspiegel dient der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 558 Absatz 2 BGB. Hierzu muss der Nutzer unter Anwendung der im Mietspiegel angegebenen Kriterien die jeweilige Wohneinheit in die Mietrichtwerttabelle einordnen. Eine Beratung oder Ermittlung der Miete durch die ARGE Mietspiegel erfolgt nicht.

Mitwirkende der ArGe Mietspiegel MG

Vorhergehende Mietspiegel können bei uns per Mail als PDF-Datei angefordert werden.