Was brauche ich für einen Antrag oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster?

Für Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Liegenschaftskataster teilen Sie uns bitte Folgendes mit:

  • Flurstück(e): Geben Sie Anschrift oder die Gemarkung, Flur und Flurstück an. Die genaue Bezeichnung können Sie hier einsehen.
  • Welche Auskunft benötigen Sie?: Beschreiben Sie, welche Information Sie genau suchen.
  • Für Privatkunden: Bitte fügen Sie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bei, auf dem Ihre aktuelle Meldeadresse zu sehen ist.
  • Für Geschäftskunden: Bitte legen Sie einen Nachweis bei, dass Ihr Unternehmen im Register eingetragen ist:
    • Auszug aus dem Handelsregister, Gewerberegister oder Genossenschaftsregister (weitere nicht aufgeführt) bzw.
    • Auszug aus der entsprechenden Berufskammer (z. B. Architektenkammer oder Handwerkskammer)       

Wichtig: Anträge per Fax oder Telefon können wir nicht bearbeiten. Weitere Infos zu unseren Angeboten finden Sie bei unseren Angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Geodaten.

Hinweis: Wir können keine Auskünfte zu Bebauungsplänen oder zur Bebaubarkeit von Flurstücken geben. Bitte wenden Sie sich dafür an den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz.


Zum Öffnen bitte in die Karte klicken.

Sie können eine amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte) ganz einfach online über unser Serviceportal beantragen. Dort finden Sie auch alle Informationen, die Sie für den Bestellvorgang brauchen. Bitte beachten Sie, dass der Auszug kostenpflichtig ist, gemäß der VermWertKostO NRW.

Für Privatkunden:
Halten Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit Ihrer aktuellen Meldeadresse bereit.

Für Geschäftskunden:
Legen Sie bitte einen Nachweis bei, aus dem die offizielle Bezeichnung Ihres Unternehmens hervorgeht. Dies kann z.B. ein Auszug aus dem Handelsregister oder der Architektenkammer sein.

Der Antragsteller trägt immer die Kosten.

Anträge, die per E-Mail, Fax oder Telefon gestellt werden oder unvollständig sind, können wir leider nicht bearbeiten. Alternativ zum Onlineantrag können Sie Ihren Antrag auch per Post oder persönlich bei uns einreichen. Wenn Sie persönlich zu uns kommen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise am Ende dieser Seite.

Über unser Geoportal können Sie ganz einfach ins Liegenschaftskataster einsehen. Dort können Sie auch kostenlos eine nicht amtliche Flurkarte erstellen, z.B. als Übersicht. Alle öffentlich zugänglichen Informationen zu Ihrem Flurstück, wie die amtliche Fläche, sind mit einem Klick in der Karte sichtbar.

zur Liegenschaftskarte

Über die Web-Anwendung Portal Vermessungsunterlagen NRW werden kostenfrei verschiedene Produkte und Daten aus dem Liegenschaftskataster bereitgestellt:

  • Vermessungsrisse: hier handelt es sich um fachlich zu interpretierende Daten, die eine qualifizierte und sorgsame Verwendung voraussetzen. Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an ein örtliches Vermessungsbüro.
  • ALKIS-Bestandsdaten (ohne Eigentümerinformationen) als NAS-Datensatz
  • AP-Übersichten

Beachten Sie die Hinweise und Informationen im Vermessungsunterlagenportal.

Für Fachanwender wie Architekten stellen wir auch digitale Ausgaben in den Formaten DXF/DWG, Shape, NAS (diese auch kostenfrei über das VUP NRW) aus dem Liegenschaftskataster bereit. Dafür fallen Kosten laut VermWertKostO NRW an.

Folgende Angaben muss Ihr Antrag enthalten:

  • Umring des abzugebenen Gebietes oder das Flurstückkennzeichen
  • Dateiformat
  • vollständige Angaben zum Kostenträger: Der Antragsteller trägt immer die Kosten.
  • Für Privatkunden: Halten Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit Ihrer aktuellen Meldeadresse bereit.
  • Für Geschäftskunden: Legen Sie bitte einen Nachweis bei, aus dem die offizielle Bezeichnung Ihres Unternehmens hervorgeht. Dies kann z.B. ein Auszug aus dem Handelsregister oder der Architektenkammer sein.

Ihren Antrag senden Sie bitte an liegenschaftskataster@moenchengladbach.de .

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können.


liegenschaftskataster@moenchengladbach.de

Servicetelefon   (02161) 25 - 9535

Servicezeiten

Termine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kernarbeitszeit mo – fr  9.00 - 12.00 Uhr

In der Regel ist zum Abruf unserer Dienstleistungen kein persönlicher Besuch notwendig. Informieren Sie sich über die Beschreibungen auf dieser Seite über unsere Angebote und fragen Sie gerne per Mail oder telefonisch unter (02161) 25 - 9535 bei uns nach.