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Was benötige ich für einen Antrag oder eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster?

Teilen Sie in Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Liegenschaftskataster folgendes mit:

  • Flurstück(e): Anschrift und / oder Gemarkung, Flur, Flurstück. Die genaue Bezeichnung können Sie hier einsehen.
  • Benötigte Auskunft
  • Privatkunden legen bitte für den Antrag ein amtliches Ausweisdokument mit ihrer aktuellen Meldeadresse bei.
  • Geschäftskunden fügen bitte als Nachweis über den Eintrag Ihres Gewerbes bzw. Firma einen Auszug aus dem für Sie zuständigen Register oder Kammer bei:
    • Auszug aus dem Handelsregister, Gewerberegister oder Genossenschaftsregister (weitere nicht aufgeführt) bzw.
    • Auszug aus dem Eintrag in die entsprechende Berufskammer wie z.B. Architektenkammer, Handwerkskammer         

Bitte beachten Sie, dass wir keine Anträge per Fax oder telefonisch entgegennehmen. Weitere Beschreibungen finden Sie bei unseren Angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team Geodaten.

Hinweis: Wir geben keine Auskünfte zu Bebauungsplänen und zur Bebaubarkeit von Flurstücken. Dazu wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz.

Angebote: Liegenschaftskarte & Co.

Zum Öffnen bitte in die Karte klicken.

Eine amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte) können Sie ganz einfach online über unser Serviceportal beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Bestellvorgang. Bitte beachten Sie, dass der Auszug kostenpflichtig laut VermWertKostO NRW ist.

Privatkunden halten bitte für den Antrag ein amtliches Ausweisdokument mit ihrer aktuellen Meldeadresse bereit. Geschäftskunden legen bitte einen Nachweis aus Handelsregister, Architektenkammer, Gewerberregister etc. bei, aus dem die offizielle Bezeichnung des Unternehmens hervorgeht, bei. Kostenträger ist immer der Antragsstellende.

Anträge für die amtliche Liegenschaftskarte, die per Mail, Fax oder telefonisch oder unvollständig eingehen, können nicht bearbeitet werden. Alternativ zum Onlineantrag können Sie Ihren Antrag auf dem Postweg oder persönlich bei uns einreichen. Bitte beachten Sie für einen persönlichen Besuch die Hinweise unten auf dieser Seite.

Zum Öffnen bitte in die Karte klicken.

Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und das kostenfreie Erstellen einer nicht amtlichen Flurkarte z.B. als Übersicht ist über unser Geoportal möglich. Alle frei zugänglichen Informationen zu Ihrem Flurstück wie die amtliche Fläche können Sie mit einem Klick in die Karte einsehen.

Für Fachanwender wie Architekten stellen wir auch digitale Ausgaben in den Formaten DXF/DWG, Shape, NAS aus dem Liegenschaftskataster bereit. Dafür fallen Kosten laut VermWertKostO NRW an.

Folgende Angaben muss Ihr Antrag enthalten:

  • Umring des abzugebenen Gebietes oder das Flurstückkennzeichen
  • Dateiformat
  • vollständige Angaben zum Kostenträger
  • Privatkunden: Fügen Sie ein amtliches Ausweisdokument mit Ihrer aktuellen Meldeadresse bereit.
  • Geschäftskunden: Fügen Sie einen Nachweis aus Handelsregister, Architektenkammer, Gewerberregister etc. bei, aus dem die Bezeichnung Ihres Unternehmens hervorgeht, bei.

Ihren Antrag senden Sie bitte an liegenschaftskataster@moenchengladbach.de

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können.


Sie haben nicht das Richtige gefunden? Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Zur Zeit sind wir telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte schreiben Sie eine Mail, wir rufen zurück.

Team Geodaten (liegenschaftskataster@moenchengladbach.de)

Servicetelefon   (02161) 25 - 9535

Servicezeiten

Termine nach Vereinbarung
Kernarbeitszeit mo – fr  9.00 - 12.00 Uhr

Markt 9
41236 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

In der Regel ist zum Abruf unserer Dienstleistungen kein persönlicher Besuch notwendig. Informieren Sie sich über die Beschreibungen auf dieser Seite über unsere Angebote und fragen Sie gerne per Mail oder telefonisch unter (02161) 25 - 9535 bei uns nach.

Wichtig: Für einen persönlichen Besuch ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronaregeln wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.