- Durchführung der gesetzlich geregelten Abnahmen des Rohbaus und Abnahmen nach endgültiger Fertigstellung des Gebäudes oder der Maßnahme
- Kontrollen von Grundstücken und Gebäuden auch außerhalb von Baugenehmigungsverfahren, wenn Hinweise auf Rechtsverstöße gegen öffentliches Baurecht vorliegen
- Veranlassung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, das heißt Untersagung von Baumaßnahmen oder baulichen Nutzungen und Sichern von Gefahrenstellen
- Abnahme von Kirmeszelten und Fahrgeschäften
- Prüfung der brandschutz- und sicherheitstechnischen Ausstattung von Räumen, Hallen und Arenen, die für einmalige Veranstaltungen genutzt werden
Sollten je nach Einzelfall beim Fachbereich Bauordnung erfragt werden
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)
Je nach Einzelfall nach der Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen