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Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, so ist eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich.

Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte "Negativbescheinigung" erteilt.

Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen. 

  • Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
  • Amtlicher Lageplan

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. Bemessungsgrundlage ist u.a. der Umfang der baurechtlichen Prüfung.

Ansprechpersonen

Herr Gotzen, Raum 3007, Tel. 02161-25 8844

Herr Ingensiep, Raum 3007, Tel. 02161-25 8845

Herr Grysczyk, Raum 3031, Tel. 02161-25 8821

Herr Kelzenberg, Raum 3031, Tel. 02161-25 8822                                                      

Herr Schacht, Raum 3008, Tel. 02161-25 8805

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