Die Änderung von Räumlichkeiten/Gebäuden ist genehmigungspflichtig - auch ohne bauliche Veränderungen.

Nutzungsänderungen können sein:

  • einen Kellerraum oder Speicher/Spitzboden in Wohnraum umzuwandeln
  • ein Büro als Wohnung umzunutzen
  • ein Büro in eine Bäckerei zu ändern
  • ein Kinderzimmer als gewerblichen Raum (z. B. Kosmetik) zu nutzen
  • Änderung der gewerblichen Nutzung wie z. B. Einzelhandel in Reparatur
  • Änderungen im gewerblichen Bereich hinsichtlich des Umfangs wie z. B. des Sortiments, der Betriebszeiten, Umstrukturierungen etc.

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