Die Änderung von Räumlichkeiten/Gebäuden ist genehmigungspflichtig - auch ohne bauliche Veränderungen.
Nutzungsänderungen können sein:
- einen Kellerraum oder Speicher/Spitzboden in Wohnraum umzuwandeln
- ein Büro als Wohnung umzunutzen
- ein Büro in eine Bäckerei zu ändern
- ein Kinderzimmer als gewerblichen Raum (z. B. Kosmetik) zu nutzen
- Änderung der gewerblichen Nutzung wie z. B. Einzelhandel in Reparatur
- Änderungen im gewerblichen Bereich hinsichtlich des Umfangs wie z. B. des Sortiments, der Betriebszeiten, Umstrukturierungen etc.
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