Brauche ich für die Errichtung einer Einfriedung eine Baugenehmigung?

(Zäune Mauern, etc.)

Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 7 a) der BauO NRW ist die Errichtung einer Mauer oder einer Einfriedung mit einer Höhe bis zu 2,00 m - außer im Außenbereich - genehmigungsfrei.

Die Höhe der Mauer oder der Einfriedung ist von der Oberkante des vorhandenen Geländes aus zu messen.

Bitte beachten Sie:

Sind die oben genannten Kriterien für die Genehmigungsfreiheit von Einfriedungen nicht erfüllt, ist ein Bauantrag erforderlich.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in Vorschriften aufgrund der Bauordnung oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Bebauungsplan), gestellt werden.

Dies zu beurteilen ist unter Umständen für Sie als Bürger*in nicht einfach. Entwurfsverfassende beraten hierzu.

Laden Sie hier den Flyer herunter

Auch wenn die geplante Einfriedung genehmigungsfrei ist, sind jedoch alle planungsrechtlichen und weiteren (bauordnungsrechtlichen) Vorschriften einzuhalten:

Falls Ihr geplantes Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans liegt, sind dessen Festsetzungen zwingend einzuhalten. In Bebauungsplänen können z. B. Vorgaben gemacht werden, in welchen Bereichen Stellplätze errichtet werden dürfen, welche Höhe diese maximal aufweisen dürfen o. ä. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen diese Festsetzungen zwingend einhalten.

Sofern Festsetzungen nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser muss begründet sein und die erforderlichen Bauvorlagen nach Bauprüfverordnung enthalten, aus denen das geplante Vorhaben ersichtlich ist. Es erfolgt dann eine Prüfung, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres hierzu entnehmen Sie gerne dem entsprechenden Hinweisblatt der Stadt Mönchengladbach.

Öffnen Sie die Seite Planungsübersichten, zu finden im Geoportal der Stadt Mönchengladbach

→ „Planungsübersichten mit Bebauungsplansuche“

Anleitung:

  1. Adresse oben links eingeben
  2. Eine farbige Schraffierung zeigt, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist
  3. Klick auf farbige Schraffierung "ihres" Bebauungsplans
  4. Klick auf „Bebauungsplan als PDF“ öffnen
  5. Eigenes Grundstück im Bebauungsplan finden
  6. Festsetzungen entnehmen (Baugrenzen, Grundflächenzahl , etc.)

Befindet sich das Baugrundstück in einem Bereich, in dem es keinen Bebauungsplan gibt, aber in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so muss sich die/der geplante Garage/Carport nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.

Sofern sich das Grundstück, auf dem die/der Garage/Carport errichtet werden soll, im Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet, ist - wie zuvor erwähnt - zwingend ein Bauantrag erforderlich.

Für Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m im höchsten Punkt sind keine Abstandsflächen zu berücksichtigen.

Es können auch gegebenenfalls noch weitere Vorschriften, wie beispielsweise das Nachbarrecht, von Bedeutung sein. Diese sind im Fall der Genehmigungsfreiheit eigenverantwortlich zu beachten.