Was ist eine Befreiung? Wozu brauche ich diese?

In Bebauungsplänen werden rechtsverbindliche Festsetzungen zur Regelung der städtebaulichen Ordnung getroffen. Diese sind grundsätzlich einzuhalten. Das jeweilige Bauvorhaben muss den getroffenen Festsetzungen entsprechen - ansonsten mündet ein Bauantrag i.d.R. in einer Ablehnung oder ein gemäß § 62 BauO NRW genehmigungsfreies Bauvorhaben darf nicht realisiert werden.

Im Rahmen eines Antrages auf Befreiung kann indes geprüft werden, ob ein Abweichen von den Vorgaben des Bebauungsplans in einem spezifischen Einzelfall doch möglich ist. Ein Beispiel könnte der Wunsch sein, eine Terrassenüberdachung errichten und damit die festgesetzte Baugrenze überschreiten zu wollen. Eine solche Fragestellung kann im Rahmen eines Antrages auf Befreiung rechtsverbindlich beantwortet werden.

§ 31 Abs. 2 BauGB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung gewährt werden kann. Grundvoraussetzung ist, dass die Grundzüge derPlanung nicht berührt werden. Des Weiteren mussdie Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangenvereinbar sein. Zudem müssen Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung muss städtebaulich vertretbar sein oder die Durchführung des Bebauungsplansmüsste zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.

Welche Unterlagen muss ich für einen Befreiungsantrag einreichen?

Die erforderlichen Unterlagen (2-fach) für einen Antrag auf Befreiung sind:

  1. Formular Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
    Auf folgender Internetseite erhältlich:https://stadt.mg/FB63Formulare
    Bitte achten Sie darauf, die erforderliche Begründung für die Befreiung beizufügen.
  2. Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster/Flurkarteim Original nicht älter als 6 Monate
    Erhältlich beim Fachbereich Geoinformation: https://stadt.mg/Geodaten
  3. Lageplan mit Darstellung und Vermaßung des Bauvorhabens sowie der Darstellung des Baurechts (z. B. Baugrenzen/Baulinien):
    Hierzu reichen die Eintragungen in eine Kopie des Auszuges aus der Liegenschaftskarte mit Unterschrift und Datum des Bauherrn/Entwurfsverfassers aus.

Laden Sie hier den Flyer herunter

Öffnen Sie die Seite Planungsübersichten, zu finden im Geoportal der Stadt Mönchengladbach

→ „Planungsübersichten mit Bebauungsplansuche“

Anleitung:

  1. Adresse oben links eingeben
  2. Eine farbige Schraffierung zeigt, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist
  3. Klick auf farbige Schraffierung "ihres" Bebauungsplans
  4. Klick auf „Bebauungsplan als PDF“ öffnen
  5. Eigenes Grundstück im Bebauungsplan finden
  6. Festsetzungen entnehmen (Baugrenzen, Grundflächenzahl , etc.)

Zudem besteht häufig die Möglichkeit, die Festsetzungen des jeweils geltenden Bebauungsplans (z. B. Baugrenzen oder Baulinien) alternativ auch aus dem amtlichen Lageplan der ursprünglichen Baugenehmigung zu entnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich nicht geändert oder aufgehoben wurde.

Informationen zur Akteneinsicht

Ansprechperson nach Stadtgebiet

Beispiele für die Darstellung des Baurechts im Lageplan: