Antragsformulare stellen wir Ihnen auf unserer Seite Formulare und Broschüren zur Verfügung
- Antrag auf Baugenehmigung für Werbeanlagen
Die nachfolgenden Bauvorlagen sind jeweils dreifach vorzulegen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
Im Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, die Sie im Fachbereich Geoinformationen und Grundstücksmanagement erhalten, müssen das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück sowie der Standort der Werbeanlage dargestellt sein. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beglaubigt sein; aus der Beglaubigung soll hervorgehen, ob der Auszug durch Vergrößerung einer Katasterkarte entstanden ist. Eine Beglaubigung des Auszugs ist nicht erforderlich, wenn der Lageplan (Erläuterung s. dort) von einem Katasteramt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hergestellt wird.
- Lageplan (vom Grundsatz her kein amtlicher Lageplan), soweit dieser zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist.
Dies ist z.B. der Fall, wenn das Vorhaben Abstandflächen auslöst.
- Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage
Die Zeichnung, für die ein Maßstab nicht kleiner als 1:50 zu verwenden ist, muss die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie die Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL-Farbregister enthalten. In der Beschreibung sind die Art und die Werkstoffe der geplanten Werbeanlage anzugeben.
- Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
Auf einem farbigen Lichtbild oder einer farbigen Lichtbildmontage sind wiederzugeben:
die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll,
die Darstellung der vorhandenen Werbeanlagen auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken,
die Darstellung und Bezeichnung der Werbeanlagen, die beseitigt werden sollen.
- Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten.
(§ 14 BauPrüfVO - Bauprüfverordnung)
Soweit kein Lageplan erforderlich ist, benötigen Sie für diese Antragsart keine/n Bauvorlageberechtigten / Bauvorlagenberechtigte (z.B. Architekt/Architektin). Allerdings wird die Beauftragung eines solchen / einer solchen empfohlen.