Soll ein Grundstück geteilt werden, welches bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, so ist eine Teilungsgenehmigung nach der Landesbauordnung erforderlich.
Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird eine sogenannte "Negativbescheinigung" erteilt.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung bzw. der Negativbescheinigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
- Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
- Amtlicher Lageplan
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. Bemessungsgrundlage ist u.a. der Umfang der baurechtlichen Prüfung.
Ansprechpersonen
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Herr Ingensiep, Raum 3007, Tel. 02161-25 8845
Herr Grysczyk, Raum 3031, Tel. 02161-25 8821
Herr Kelzenberg, Raum 3031, Tel. 02161-25 8822
Herr Schacht, Raum 3008, Tel. 02161-25 8805
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