Einsichtnahme in Gebäudeakten
Im Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz werden objektbezogen baurechtliche Unterlagen archiviert. Hierzu gehören Bauvorlagen wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Das Bauaktenarchiv dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken. Den Eigentümern der Grundstücke können diese Akten helfen, ihre eigenen Unterlagen zu vervollständigen.
Die Bauherrin oder der Bauherr und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. (§ 74 Bauordnung NRW).
Baurechtliche Erläuterungen zu den Akteninhalten können im Rahmen der Akteneinsicht nicht gegeben werden.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen können einen Scan der im Fachbereich geführten Gebäudeakte erhalten.
Hierfür senden Sie bitte eine Mail an fb63.Aktenkammer@moenchengladbach.de
Teilen Sie in Ihrer Anfrage folgendes mit:
- Grundstück: Anschrift und soweit bekannt Gemarkung, Flur, Flurstück
- Anschrift mit Telefonnummer des Anfragenden
Bitte als Anhang zur Mail mitschicken:
- Eine Kopie/Scan Ihres Ausweises (Vor- und Rückseite)
- Wenn Ihnen das Grundstück nicht selbst gehört: eine Vollmacht oder Kopie des Kaufvertrages
Die Gebäudeakten werden gänzlich gescannt und Ihnen zur Verfügung gestellt.
Es ist nicht möglich, Ihnen einzelne Seite zur Verfügung zu stellen oder Fragen zu Ihrem Gebäude (z.B. wie alt ist das Gebäude, welcher Teil ist genehmigt) zu beantworten.
Nach dem Eingang Ihrer Mail wird die Gebäudeakte durch einen Dienstleister gescannt.
Im Anschluss erhalten Sie die Mitteilung über die Höhe der Gebühren.
Diese betragen je Aktenband für die ersten 50 Seiten 30 € - für jeweils weitere angefangene 50 Seiten zusätzlich 10 €.
Nach der Bestätigung, dass diese Gebühren von Ihnen übernommen werden, erhalten Sie den Scan mit dem Gebührenbescheid.
Sollten die Unterlagen nach der Mitteilung über die Höhe der Gebühren nicht mehr gewünscht werden, ist für die Rücknahme des Antrages eine Gebühr in Höhe von 22,50 € je Aktenband zu erheben.
Die Gebühren betragen je Aktenband für die ersten 50 Seiten 30 € - für jeweils weitere angefangene 50 Seiten zusätzlich 10 €.
Die Gebühr wird auf der Grundlage der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) festgesetzt und per Gebührenbescheid festgesetzt.
Ansprechpersonen
Service, Tel. 02161-25 8777 oder 8778
Herr Gerstenberger
Frau Kels-Bohne
Herr Schagen
Herr Schneider
Frau Vander
Frau Wilms
Kontakt
Dienstgebäude: Rathaus Rheydt Eingang G, 2. Etage Markt 9 41236 Mönchengladbach | Sprechzeiten nach Vereinbarung |
Zugang barrierefrei |