Im Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz werden objektbezogen baurechtliche Unterlagen archiviert. Hierzu gehören Bauvorlagen wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.
Das Bauaktenarchiv dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken. Den Eigentümern der Grundstücke können diese Akten helfen, ihre eigenen Unterlagen zu vervollständigen.
Die Bauherrin oder der Bauherr und die späteren Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise und Bescheinigungen von Sachverständigen aufzubewahren. Diese Unterlagen sind an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben. (§ 74 Bauordnung NRW).
Baurechtliche Erläuterungen zu den Akteninhalten können im Rahmen der Akteneinsicht nicht gegeben werden.