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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, soweit es sich nicht um Sonderbauten handelt.

Genehmigungspflichtig sind alle nicht ausdrücklich in § 62 BauO NRW 2018 genannten genehmigungsfreien Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass auch Werbeanlagen je nach Größe genehmigungspflichtige, bauliche Anlage darstellen können.

Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Im Baugenehmigungsverfahren werden ebenso die Voraussetzungen für planungsrechtliche Befreiungen und / oder bauordnungsrechtliche Abweichungen geprüft. Der Antrag muss begründet sein.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen.

Die Antragsformulare stellen wir Ihnen auf unserer Seite Formulare und Broschüren zur Verfügung

  • Bauantragsformular
  • amtlicher Lageplan
  • Flurkarte, Deutsche Grundkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen)
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze
  • bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
  • Erklärungen des/der Entwurfsverfassers (ggf.)
  • Baustatistikvordruck

Bei größeren Bauvorhaben sind weitere Unterlagen erforderlich. Alle Unterlagen sind mehrfach einzureichen.

Die Antragsformulare stellen wir Ihnen auf unserer Seite Formulare und Broschüren zur Verfügung

1. Antragsformular

Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Das Antragsformular muss von dem Antragsteller und dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein.

2. Baubeschreibung 

In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.

3. Rechnerische Nachweise 

Folgende Nachweise sind den Bauantragsunterlagen beizufügen:

  • - Nachweise des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ, GFZ, Anzahl der Vollgeschosse)
  • - Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
  • - Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
  • - Berechnung umbauter Raum- Stellplatzberechnung
  • - Abstandflächenberechnung

4. Bautechnische Nachweise

Nachweis der Standsicherheit (Statik) und andere bautechnische Nachweise, wie Wärme- und Schallschutz (erst bei Baubeginn einzureichen)

5. Betriebsbeschreibung gewerblich

5. Betriebsbeschreibung landwirtschaftlich

Für gewerbliche Anlagen ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Für landwirtschaftliche Betriebe ist eine Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung einzureichen.

6. Liegenschaftskarte / Flurkarte 

Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte einzureichen. Die Flurkarte muss aktuell nicht älter als 6 Monate sein.

7. Lageplan

Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 einzureichen und muss alle Angaben nach § 3 Abs. 1 der Bauprüfverordnung enthalten. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden, wenn die Grenzen des Baugrundstücks noch nicht feststehen, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Baulast auf dem Baugrundstück ruht oder besonders schwierige Grenz- oder topographische Verhältnisse vorliegen.

8. Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 einzureichen und müssen alle Angaben nach § 4 der Bauprüfverordnung enthalten. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sind zusätzlich Bestandpläne vorzulegen.

9. Erhebungsbogen Baustatistik

Der Erhebungsbogen für die Baustatistik ist zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der Unteren Bauaufsicht einzureichen.

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Die Höhe richtet sich nach dem Rohbauwert bzw. nach den Herstellungskosten und der Einstufung in "normale" oder "vereinfachte" Verfahren.
Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen. 

Ansprechpersonen

Abteilungsleitung

Frau Hilgenhöner
Raum 3004
Tel. 02161-25 8835

 

Teamleitungen

Baubezirk Nord
Frau Balys
Raum 3012
Tel. 02161- 25 8814

Baubezirk Süd
Frau Bergheim
Raum 3019
Tel. 02161- 25 8802

Kontakt

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Rathaus Rheydt
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Markt 9
41236 Mönchengladbach
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