Bauvoranfrage
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann vor Einreichung eines Bauantrages eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Ansprechpartner
Frau Pühringer Raum 3018, Tel. 02161-25 8803
Frau Schlebach Raum 3014, Tel. 02161-25 8833
Frau Borowiak Raum 3011, Tel. 02161-25 8836
Herr Orlati Raum 3024, Tel. 02161-25 8847
Frau Pühringer Raum 3018, Tel. 02161-25 8803
Kontakt
Dienstgebäude: Rathaus Rheydt Eingang G, 3. Etage Markt 9 41236 Mönchengladbach | Sprechzeiten nach Vereinbarung |
Zugang barrierefrei |