Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann vor Einreichung eines Bauantrages eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten.
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.