Bauvoranfrage

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage kann vor Einreichung eines Bauantrages eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Durch die Bauvoranfrage können sowohl die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres konkreten Vorhabens als auch bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen vorab geklärt werden. Diese Aussagen werden in einem verbindlichen Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 festgehalten. 
Bitte beachten Sie, dass der erteilte Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt und somit nicht zum Baubeginn berechtigt.

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Ansprechpartner

Frau Pühringer  Raum 3018, Tel. 02161-25 8803

Frau Schlebach  Raum 3014, Tel. 02161-25 8833

Frau Borowiak  Raum 3011, Tel. 02161-25 8836

Herr Orlati        Raum 3024, Tel. 02161-25 8847

Frau Pühringer  Raum 3018, Tel. 02161-25 8803

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Dienstgebäude:
Rathaus Rheydt
Eingang G, 3. Etage
Markt 9
41236 Mönchengladbach
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Zugang barrierefrei