Abgeschlossenheitsbescheinigung / Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Gebäudes wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Sondereigentume (Wohnungen, sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Räume und Garagenstellplätze) nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetz in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung).
Dem formlosen Antrag sind mindestens drei Exemplare
- der Bauzeichnungen aller Geschosse,
- des Gebäudeschnittes,
- der Gebäudeansicht (Aufteilungspläne) sowie
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Maßstab 1:500) beizufügen.
Zumeist werden noch zusätzliche Ausfertigungen für Kaufinteressenten, Notare oder das Grundbuchamt benötigt. Dem Antrag können dazu neben den beiden genannten Exemplaren für die Behörde und die eigenen Unterlagen noch weitere Aufteilungspläne beigefügt werden.
Soweit Ihnen Planzeichnungen fehlen, können wir Ihnen bei deren Beschaffung ggf. behilflich sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeakte unseres Archivs Planunterlagen zur Baugenehmigung enthält. Deren Verwendung ist möglich, soweit diese Planunterlagen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Mitarbeiter des Bauarchivs und vereinbaren einen Termin zur Einsichtnahme. Nähere Informationen zur Einsichtnahme in die Gebäudeakte erhalten Sie hier.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, die sich nach dem Prüfaufwand und der Anzahl der einzelnen Sondereigentume richtet. Hinzu kommen noch Gebühren je nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.
Die Berechnung der Gebührenforderung erfolgt auf der Grundlage der Tarifstellen 2.7.1 und 2.7.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Als grober Anhalt muss für die Ausfertigung eines Aufteilungsplans und Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung für einen Sondereigentumsanteil mit Garagenstellplatz in dreifacher Ausfertigung mit einem Gebührenaufkommen zwischen 350 € und 450 € gerechnet werden.
Ansprechpersonen
Herr Gotzen, Raum 3007, Tel. 02161 - 25 8844
Herr Ingensiep, Raum 3007, Tel. 02161-25 8845
Herr Kelzenberg, Raum 3020, Tel. 02161 - 25 8822
Herr Schacht, Raum 3007, Tel. 02161 - 25 8850
Kontakt
Dienstgebäude: Rathaus Rheydt Eingang G, 3. Etage Markt 9 41236 Mönchengladbach | Sprechzeiten nach Vereinbarung |
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