Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten der Stadtverwaltung
- Integration von Behinderten
- Hilfestellung zu Antragsverfahren
- Koordination zu anderen Fachdienststellen
- Unterstützung bei der Beschaffung von behindertengerechten Arbeitsplatzausstattungen
- Hilfe bei Beschaffung von Hilfsmitteln
Für die Angelegenheiten der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Mönchengladbach besteht neben dem Personalrat eine eigene Vertretung.
Sie wird für 4 Jahre gewählt und besteht aus einer direkt gwählten Vertrauensperson und zwei ebenfalls direkt gewählter Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Die SB-Vertretung kümmert sich um alle generellen Fragestellungen, die behinderte Kolleginnen und Kollegen betreffen oder betreffen können. Insbesondere die Integration von Behinderten ins Berufsleben, Hilfestellung bei der Beantragung der Anerkennung einer Schwerbehinderung, die Koordination zu anderen Fachdienststellen, insbesondere bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes gehören zu den Hauptaufgaben der SB-Vertretung. Zur Intregation von Behinderten ins Berufsleben gehört auch die Beratung und Unterstützung behinderter Bewerberinnen und Bewerber.
Bei allen personellen Maßnahmen entsprechend dem Aufgabenkatalog des Personalrates die Schwerbehinderte betreffen, ist die SB-Vertretung gesondert zu beteiligen. So nimmt sie z.B. an Auswahlverfahren teil, bei denen Schwerbehinderte sich beworben haben.
Notwendige Unterlagen
Keine
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Gebühren
Keine
Verwandte Leistungen / Angebote
- Gleichstellung von Frau und Mann
- Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle