Zentralstelle für Stundung, Niederschlagung und Erlass
In der Zentralstelle für Stundung, Niederschlagung und Erlass werden Anträge und Vorgänge zu Stundung oder Erlass zentral bearbeitet. Das Team entscheidet außerdem nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen über die Niederschlagung von Forderungen.
Kontakt
Sie erreichen die Stadtkasse telefonisch zu folgenden Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do 8.00 – 12:30 Uhr,
14.00 – 16.00 Uhr
Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Verwaltungsgebäude Nicodemstraße
Nicodemstraße 8
41068 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 2799
Zugang nicht behindertengerecht
Team Zentralstelle für Stundung , Niederschlagung und Erlass (ZSNE)
Nach Buchstabenbereichen / Nachnamen oder Firmenname
A - Dresc | |
Dresd - Gra | |
Grb - Hend | |
Hene - Joh | |
Joi - Küp | |
Küq - Onu | |
Onv - Schuk | |
Schul - Z |