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Debitorenbuchhaltung

Mahnungen

Wird eine Forderung nicht fristgerecht beglichen, erfolgt automatisiert die Erinnerung an die Zahlungsverpflichtung in Form einer schriftlichen Mahnung.
Diese Mahnung ist mit weiteren Kosten und Aufwand für alle Beteiligten verbunden.

Um unschöne Post in Form einer Mahnung zu vermeiden, lohnt es sich, im Zweifelsfall schon vor dem Fälligkeitstermin Kontakt mit der Debitorenbuchhaltung aufzunehmen.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die für Sie optimale Lösung zur Forderungsbegleichung, z. B. durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, zu finden. 

Sie haben bezahlt und dennoch eine Mahnung erhalten? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Angaben Ihrer Überweisung zu prüfen und anschließend Kontakt mit uns aufzunehmen. Für die eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung ist die Angabe des zwölfstelligen Kassenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Fehlt das Kassenzeichen, ist eine Verbuchung ihrer Zahlung leider sehr zeitaufwändig und es kann infolge dieser zeitlichen Verzögerungen zur Mahnung kommen.

 

Siehe auch/Verwandte Leistungen: