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Talk & Learn – digitale Kultur in Mönchengladbach
Los geht's am 23. Februar 2021
Live- #digitalks mit Expert*innen und praktische #digitools: Das Kulturbüro bietet in diesem Frühjahr ein Lern- und Austauschangebot für alle Akteur*innen der Freien Szene an. Thematisch geht es um die Entwicklung digitaler Angebote in allen Sparten der Kultur. Weitere Infos unter: www.stadt.mg/talkandlearn

Corona - Aktuelle Förderprogramme Kultur in NRW
Corona bringt die Kulturszene in größte Schwierigkeiten. Wir informieren über zahlreiche Hilfsangebote unter stadt.mg/coronahilfekultur.

MIR Kulturpicknik - Freies Kollektiv - 2020
Freie Kulturförderung der Stadt Mönchengladbach
Das kulturelle Leben der Stadt Mönchengladbach wird von städtischen ebenso wie freien Institutionen und Einzelpersonen getragen und geprägt. Kunst aller Sparten, die in der Stadt entsteht und geschaffen wird, kommt als Motor für eine kreative und atmosphärische Entwicklung Mönchengladbachs eine hervorragende Bedeutung zu. Zur Förderung kultureller Aktivitäten von Initiativen und Personen, die einen substantiellen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Mönchengladbach leisten, stellt der Rat der Stadt darum jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beratung
Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
- Agnes Jaraczewski
Bildende Kunst, Literatur/Medien, Tanz/Theater/Bühnenkunst und Crossover
- Birte Wehmeier
Musik, Kulturelle Bildung
Antragstellung
2. Antragsfrist für Projekte 2021: 1. März 2021
Achtung: Auch die eingereichten Projekte der zweiten Ausschreibungsrunde für 2021 müssen Corona-konform sein!
Bitte beachten Sie außerdem unbedingt die Richtlinien (PDF) und Nebenbestimmungen (PDF) der Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit, vor deren Hintergrund Ihr Antrag geprüft wird.
Bei Interesse
- füllen Sie bitte den digitalen Antrag auf Förderung nicht-städtischer Kulturarbeit aus, dies wird nach Bestätigung automatisch an das Kulturbüro übermittelt.
(Ansichts-PDF des Förderantrages – rein zur Vorbereitung)
- Senden Sie uns zusätzlich das ausgefüllte Dokument postalisch mit Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten in einfacher gedruckter Ausführung an:
Stadt Mönchengladbach
Dezernat IV – Kulturbüro
Albertusstr. 17
41061 Mönchengladbach
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist online auszufüllen und spätestens bis zwei Monate nach Abschluss des Projekts vorzulegen.
(Ansichts-PDF des Verwendungsnachweises – rein zur Vorbereitung)
Ein fehlender oder nicht korrekter Nachweis der Projektkosten kann dazu führen, dass die Fördermittel vollständig zurückgefordert werden und für spätere Projekte keine weiteren städtischen Zuwendungen erfolgen. Bei der Abrechnung ist als Anlage zum Verwendungsnachweis ein Sachbericht vorzulegen, in dem der Zuwendungsempfänger die Ziele und Ergebnisse seiner künstlerischen Arbeit, deren Resonanz und die Zusammenarbeit mit anderen freien und institutionalisierten Kultureinrichtungen beschreibt. Des Weiteren sind als Anlagen ein Finanzbericht sowie Kopien der Belege beizufügen. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.