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Landesprogramm Kultur und Schule NRW

Logo: Landesprogramm NRW Kultur und Schule
Logo: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Wir unterstützen die Organisation im Landesprogramm „Kultur und Schule“. Für das Programm können sich alle Schulen in MG bewerben. Kinder und Jugendliche sollen in diesen ganzjährigen Schulkultur-Projekten vor allem selbst kreativ werden: komponieren, tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr. 

Ziel des Programms ist es, Künstler*innen sowie Kulturpädagog*innen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status.

Das Kulturbüro berät gerne Schulen, die einen kulturellen Schwerpunkt in ihrem Schulprogramm entwickeln wollen, und Lehrer*innen, die kulturelle Projekte in der Schule etablieren wollen. 

Projektförderung Kultur und Schule

  • Das Kulturbüro ist in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Schule und Sport für die lokale Organisation des Landesprogramms Kultur und Schule NRW zuständig.

  • In Mönchengladbach werden jedes Schuljahr um die 20 Projekte und bis zu fünf Nachrückerprojekte gefördert.

  • Die Künstler*innen unterstützen die Schüler*innen dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und gewähren ihnen möglicherweise Einblicke in neue Kunst- und Kultursparten.

  • Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt. 

  • Künstler*innen sowie Kunstpädagog*innen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien.

  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

  • Kunstschaffende und Schulen wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt – in Mönchengladbach sind wir, das Kulturbüro, die richtigen Ansprechpartner*innen. Freie Schulträger*innen und Antragsteller*innen von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierung.

  • Bewerbungsschluss: 12. April 2024

 

Digitale Antragsstellung

  • Zur Einreichung Ihres Projektvorhabens benötigen Sie einen Zugang zur Online-Plattform KULTUR.web Online-Antragsverfahren Login (nrw.de). Beachten Sie: Sie können die Projektskizze nur von einem Account aus anlegen und bearbeiten. Der Zugriff von mehreren Konten ist nicht möglich. 
  • Zur Einreichung der Projektskizze benötigen wir wie in den vergangenen Jahren auch die Erklärung der Schulen, den Eigenanteil von 150 € (bei Ersatzschulen: 675€) zu übernehmen. Sie finden das Dokument hier. Bitte laden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument bei der Antragsstellung in den Dokumentenupload hoch.
  • Bitte beachten Sie: Es reicht aus, wenn Sie die von allen Beteiligten unterschriebene Projektskizzen-PDF beim Dokumentenupload bei kultur.web hochladen. Bitte schicken Sie uns keine postalischen Anträge mehr zu.

 

Kultur.web-Klickanleitung

  • Wichtige Hilfestellungen zur Registrierung auf der Plattform sowie zur Erstellung, Bearbeitung und Einreichung der digitalen Projektskizze finden Sie in der Klickanleitung. Um möglichen Unklarheiten dabei entgegenzuwirken, haben wir die Anleitung durch Kommentare ergänzt. Sollten Sie diese nicht direkt einsehen können, klappen Sie sie in Ihrem PDF-Reader über die Schaltfläche „Kommentieren“ aus.

  • Damit Sie vorab einen Eindruck der digitalen Projektskizze bekommen, finden Sie hier eine Ansichts-PDF eines Test-Projekts. Die ausgefüllten Felder entsprechen den Pflichtfeldern im Dokument.
  • Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert.

  • Projekte in Schulen erhalten 2.440 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm.

  • Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 610 Euro.

Eine unabhängige Jury auf kommunaler oder Kreisebene schlägt der Bezirksregierung geeignete Projekte vor. Die dabei zu beachtenden Kriterien sind:

  • die künstlerische und pädagogische Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters,

  • die Qualität der Projektideen und -planungen,

  • die Kontinuität des Angebots über ein gesamtes Schuljahr hinweg und

  • die vorrangige Förderung im Primarbereich bzw. von Schulen mit besonderem kulturellem Profil und von Schulen mit hohem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund. 

 

  • Die teilnehmenden Künstler*innen verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmer*innen zu einem Künstler*innenpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstler*innen zur Verfügung steht.

Das Kulturbüro und das Regionale Bildungsbüro bieten interessierten Künstler*innen am

  • 06. März 2024 ­– 12:00-13:30 Uhr
  • 08. März 2024 – 11:00-12:30 Uhr

Online-Beratungen zu „Kultur und Schule“ sowie „Kunst im Ganztag“ an. Anmeldungen hierzu erfolgen bitte unter Terminnennung bis 05. März an kulturbuero@moenchengladbach.de. Die Zugangsdaten zum Meeting erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.

Sie interessieren sich für die Projektförderung von "Kultur und Schule" und haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: