Handlungsansätze bei Schulabsentismus

 

Download Leitfaden Schulabsentismus

Wenn Kinder und Jugendliche nicht mehr zur Schule gehen, beeinträchtigt dies erheblich ihre Zukunftschancen.

Mit jedem verpassten Schultag vergrößern sich Lernlücken. Schulische Misserfolge werden wahrscheinlicher und mit der Zeit steigt auch das Risiko, die Schule ohne Abschluss zu verlassen.

Schulabsentismus kann ganz verschiedene Ursachen haben, die unterschiedliche Maßnahmen erforderlich machen. Wir möchten Schulen dabei unterstützen, nachhaltig auf Schulabsentismus zu reagieren.

Hierzu haben wir 

  • einen Leitfaden mit Hintergrundwissen und praktischen Handlungstipps entwickelt und
  • unser Beratungsangebot zum Thema "Schulabsentismus" auf dieser Seite zusammengestellt. 

 

Weiterführende Informationen und Materialien sind auf unserer Taskcard "Schulabsentismus MG" im internen Bereich für Schulen abrufbar.

 

Beratungs- und Unterstützungsangebot

Schulabsentismus ist ein häufiger Anmeldegrund bei uns. Wir beraten und unterstützen bei sich entwickelnden Schulängsten und Schwierigkeiten mit dem Schulbesuch.

Zum Unterstützungsangebot gehören u.a.

  • Akut-Intervention bei beginnendem schulvermeidendem Verhalten
  • Problemanalyse und ggf. schulpsychologische Diagnostik
  • gemeinsame Absprache von Unterstützungsmöglichkeiten
  • Psychoedukation (Vermittlung von Wissen über psychische Prozesse bei der Entstehung von Ängsten oder Vermeidungsverhalten sowie Möglichkeiten der Bewältigung)
  • Elternberatung/Coaching (z. B. bei Schwierigkeiten mit der morgendlichen Trennungssituation)
  • Gesprächsangebote für die betroffenen Schüler*innen
  • bei Bedarf Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Wichtig: Bei akutem Schulabsentismus erhalten die Eltern ein kurzfristiges Beratungsangebot ohne längere Wartezeit.

Selbst wenn es dafür nachvollziehbare Gründe geben mag: Schulische Abwesenheit von Schüler*innen sollte niemals hingenommen werden. Zum einen besteht ein hohes Risiko, dass sich schulvermeidende Verhaltensmuster innerhalb kurzer Zeit verfestigen. Zum anderen führt das Fernbleiben von der Schule häufig erst mal zu einer Entlastung, was dazu führen kann, dass das zugrunde liegende Problem nicht bearbeitet wird.

Erweisen sich schulinterne Maßnahmen als nicht ausreichend wirksam, ist die Schulpsychologische Beratung gemäß dem Ablaufschema für Mönchengladbach bei Schulpflichtverletzungen die erste Anlaufstelle für Schulen.

Unabhängig von der Anmeldung einer Familie bei uns besteht jederzeit die Möglichkeit einer anonymen Fallberatung für Schulen (für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u. a.). Diese kann insbesondere hilfreich sein,

  • wenn die Kooperation mit einer Familie nicht gelingt oder Eltern nicht bereit sind, die Schulpsychologische Beratung (oder eine andere Stelle) einzubeziehen, oder
  • wenn unklar ist, ob die Schulpsychologische Beratung für den jeweiligen Fall die passende Anlaufstelle darstellt.

Neben der Beratung in Einzelfällen unterstützen wir Schulen auch bei der Entwicklung und Umsetzung eines schulinternen Präventions- und Interventionskonzepts zur Reduktion von Schulabsentismus.

Auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Prävention von Schulabsentismus bieten wir unter anderem folgende Unterstützungsangebote an:

  • unverbindliche Beratung zur Analyse der schulischen Situation sowie zur Identifikation möglicher Ansatzpunkte
  • Begleitung von Projektgruppen bei der Entwicklung eines Monitoring- und Interventionskonzepts sowie ergänzender, unspezifischer Maßnahmen (z. B. Förderung einer Willkommenskultur und Stärkung positiver Beziehungen)
  • Impulsvorträge oder Workshops im Kollegium zur Erhöhung der Handlungssicherheit im Umgang mit Schulabsentismus (z. B. Vorstellung des Leitfadens, psychologische Aspekte bei Schulabsentismus, Handlungsmöglichkeiten bei Ängsten oder Schwänzen, Elternkooperation, Präventionsmöglichkeiten)
  • prozessbegleitende Unterstützung mit dem Ziel, dass das Konzept von allen Mitarbeitenden mitgetragen wird (u. a. Beratung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen, Evaluation und Weiterentwicklung sowie Vorbereitung und Moderation von Veranstaltungen im Kollegium)
  • systematische schulpsychologische Begleitung einzelner Fälle im Rahmen des Interventionskonzepts durch Beratung vor Ort an der Schule

Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an!

 

Wissenswertes rund um das Thema Schulabsentismus

Der Begriff „Schulabsentismus“ beschreibt ursachenneutral das unberechtigte Fernbleiben eines Schülers oder einer Schülerin von der Schule (Ricking & Albers, 2019). Der Begriff umfasst damit verschiedenste Verhaltensweisen, die zu unzulässigen Schulversäumnissen führen. Anders als beispielsweise Begriffe wie Schwänzen, Schulverweigerung, Schulvermeidung oder Schulmüdigkeit werden bewusst keine impliziten Annahmen über Ursachen oder Einflussfaktoren gemacht.

Dies hat auch praktische Bedeutung, weil verschiedene Ursachen von schulabsentem Verhalten ganz unterschiedliche Interventionen erfordern. Ausgangspunkt für alle pädagogisch-psychologischen Maßnahmen sollte daher eine unvoreingenommene Analyse der Situation sein, was durch Verwenden eines neutralen Begriffs begünstigt wird.

Schulabsentes Verhalten kann verschiedene Ursachen haben, die unterschiedliche Vorgehensweisen bei Schulversäumnissen erforderlich machen. Entsprechend ihrer auslösenden Bedingungen sind verschiedene Erscheinungsformen von Schulabsentismus zu unterscheiden.

► Mehr erfahren im Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 1)


Angstbedingt 

Angstbedingter Schulabsentismus resultiert aus einer subjektiv erlebten Bedrohung und geht oft mit Beschwerden wie z. B. Kopf- und Bauchschmerzen einher, für die es keine körperlichen Ursachen gibt. Zu unterscheiden sind zwei Formen.

  • Eine Schulangst resultiert aus Leistungsanforderungen oder sozialen Problemen in der Schule und hat einen realen Anlass, den die Schüler*innen benennen können. 
  • Bei einer Schulphobie stehen starke Angstreaktionen ohne ersichtlichen Auslöser („irrationale“ Ängste) im Vordergrund. Vor dem Schulbesuch reagieren die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit starken emotionalen Ausbrüchen (z. B. Schreien, Weinen, Wut) und Verweigerung sowie häufig mit somatischen Beschwerden wie Übelkeit, Bauchschmerzen, Schwindel. 

Motivationsbedingt

  • Als Schwänzen bezeichnet man schulabsentes Verhalten, wenn Schüler*innen dem Unterricht fernbleiben, um einer für sie attraktiveren Aktivität nachzugehen. Häufig geschieht dies ohne Wissen der Erziehungsberechtigten.

Elternbedingt

  • Die Initiative für die Schulpflichtverletzung kann auch von den Eltern ausgehen. Gründe für ein aktives Fernhalten des Kindes von der Schule oder ein Tolerieren von Schulversäumnissen können beispielsweise Probleme der erzieherischen Einflussnahme sein, eine gleichgültige Haltung gegenüber Schule, Einbindung in familiäre Verpflichtungen (Pflege von Angehörigen, Mitarbeit im elterlichen Betrieb, …), psychische Erkrankungen der Eltern, religiös oder ideologisch bedingte Ablehnung der Schule sowie Vernachlässigung und Missbrauch.

Krankheitsbedingt

  • Chronische Erkrankungen aber auch längere Phasen einer akuten Erkrankung machen manchmal ein Fernbleiben von der Schule erforderlich. Längere Abwesenheiten aus medizinischen Gründen können jedoch in der Folge zur Entstehung von Ängsten bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften beitragen und so ein Zurückkehren in die Schule erschweren.

Häufig treten Mischformen auf, wie beispielsweise das Schwänzen der Schule mit Wissen der Erziehungsberechtigten oder eine Vermischung von Schulangst, Schulphobie und sozialer Phobie.

Jeder Tag, den ein Schüler oder eine Schülerin nicht die Schule besucht oder den Schulbesuch vorzeitig abbricht, resultiert in einer kurzfristigen Erleichterung (A). Aus lerntheoretischer Sicht stellt dies eine „Belohnung“ dar: Gefühle der Angst und Unlust, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, werden vermieden und führen so zu einer Verstärkung des schulabsenten Verhaltens.

Bei angstbedingtem Schulabsentismus haben Schüler*innen häufig die subjektive Befürchtung , dass die Angst und körperliche Symptome während des Schulbesuchs auf einem sehr hohen Level durchgängig bestehen bleiben (B1) oder sogar ins Unaushaltbare steigen (B2). Durch die Vermeidung der Situation können die Befürchtungen nicht widerlegt werden. Die Schüler*innen fühlen sich zudem bestätigt, dass sie die Schulsituation nicht aushalten und bewältigen können. Der Vermeidungsprozess mündet somit in einen „Teufelskreis“: Angst und Unlust werden immer größer, der Schulbesuch wird immer schwieriger. Es kommt zu einer Chronifizierung des schulvermeidenden Verhaltens.

Wenn die Schüler*innen sich der Situation in der Schule jedoch stellen (C), können sie erfahren, dass die Angst oder Unlust zwar möglicherweise kurzfristig ansteigt, mit der Zeit aber nachlässt und die Situation bewältigt werden kann. Rein physiologisch ist unser Organismus gar nicht in der Lage, ein so hohes Erregungsniveau über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten. Außerdem können die Schüler*innen die Erfahrung machen, dass während des Schulbesuchs nichts Schlimmes passiert. Je häufiger man die angstauslösende Situation erfolgreich bewältigt und die Schule besucht, desto schwächer werden Angstgefühle und somatische Beschwerden – der „Angstberg“ (C) wird mit der Zeit kleiner.

► Mehr erfahren im Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 3)

Ein zentraler Ansatzpunkt in der Schule sind Maßnahmen zum Abbau von Ängsten. Dies betrifft die konkreten Angst-Auslöser im Schulalltag wie z. B. Verhalten von Mitschüler*innen oder Lehrkräften. Bei Ängsten, die von außen betrachtet unbegründet erscheinen (z. B. Prüfungsängste bei einer leistungsstarken Schülerin), geht es darum, die subjektive Bedrohlichkeit einer Situation durch unterstützende Maßnahmen zu reduzieren.

Bei Angst vor bestimmten Situationen:

  • auslösende Situationen identifizieren
  • Gespräch mit betroffenen Personen
  • Maßnahmen zur Erleichterung (z. B. Modifikation von Leistungsüberprüfungen) oder Unterstützung planen (z. B. Nähe von Bezugspersonen)
  • ggf. Intervention durch Schulleitung
  • Einbeziehung aller relevanten Fachlehrkräfte
  • begleitende Gespräche mit Vertrauensperson an der Schule

Bei Angst vor Ausgrenzung/Mobbing/Gewalt:

  • Hinweise immer ernst nehmen
  • schädigendes Verhalten nachhaltig unterbinden (ggf. unter Einbeziehung der Schulpsychologischen Beratung)

► Mehr erfahren im Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 4)

Neben der Abklärung möglicher Ursachen und der Initiierung entsprechender Unterstützung hat eine rasche Rückführung an die Schule oberste Priorität, um eine Verfestigung des schulvermeidenden Verhaltens zu verhindern. Wichtig ist dabei eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sowie innerhalb der Schule.

Für die folgenden Schritte finden Sie im ► Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 6) Tipps und Formulierungshilfen – und zwar nicht nur, wenn das Kind schon nicht mehr zur Schule geht, sondern auch bei sich anbahnendem Schulabsentismus oder wenn sich der Trennungsprozess von den Eltern schwierig gestaltet (Weinen, „nicht loslassen können“, …).

  • Schritt 1:   Psychoedukation der Eltern
  • Schritt 2:   Ablaufplanung mit Eltern
  • Schritt 3:   Ablaufplanung mit beteiligten Lehrkräften
  • Schritt 4:   Information des Kindes durch Eltern
  • Schritt 5:   Information der Klasse durch Klassenlehrkraft
  • Schritt 6:   Information anderer Lehrkräfte

RÜCKFÜHRUNG TAG 1

  • Schritt 7:   Nachbesprechung & Ablaufplanung für nächste Tage

Im Schulgesetz NRW sind eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten verankert, die der Schule auch bei Schulpflichtverletzungen einen pädagogischen und schulrechtlichen Handlungsrahmen als Orientierung bieten. Die entsprechenden Handlungsschritte werden im Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht (BASS 12-51 Nr. 5) aufgeführt und sind für Mönchengladbach im Schaubild  Ablaufschema bei Schulpflichtverletzungen dargestellt.

► Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 8)

Um das gewünschte Ziel zu erreichen, sollten Präventionsmaßnahmen sich unmittelbar auf jenes Verhalten richten, das verändert werden soll („spezifische Prävention“) – in diesem Fall schulvermeidendes oder schulabsentes Verhalten. Ergänzend dazu sind schulische Maßnahmen sinnvoll, die sich auf allgemeine Ursachen von Problemverhalten oder erschwerende Bedingungen beziehen („unspezifische Prävention“).

Für eine effektive Prävention ist ein umfassendes, aber auch überschaubares schuleinheitliches Konzept entscheidend, das von allen getragen wird.

► Mehr erfahren im Leitfaden „Handlungsansätze bei Schulabsentismus“ (Kap. 9–11)


SPEZIFISCHE PRÄVENTION

„Wohlwollendes“ Monitoring

Hierbei geht es darum, jedes Fehlen von Schüler*innen festzustellen und im Sinne von „sich kümmern“ zu hinterfragen. Das Signal sollte sein: „Es macht einen Unterschied, ob du hier bist. Wir vermissen dich und möchten wissen, ob alles okay ist.“ Hierzu gehören

  • tägliche Registrierung und Dokumentation von Fehlzeiten 
  • klare Regeln zur Krankmeldung von Schüler*innen
  • zeitnaher Abgleich, ob Schüler*innen unentschuldigt fehlen

Interventionskonzept: Verbindliche Handlungsschritte bei Schulversäumnissen

Wenn Schüler*innen der Schule fernbleiben können, ohne dass dies Konsequenzen nach sich zieht (z. B. Nachfragen zum Grund des Fehlens oder Anrufe bei den Eltern), erhöht das maßgeblich die Wahrscheinlichkeit für weiteren Schulabsentismus. Zur Prävention gehört entsprechend eine frühzeitige Reaktion als gelebter schulischer Standard, und zwar 

  • bei unentschuldigtem Fehlen eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Familie, Gespräche mit den betreffenden Schüler*innen und ihren Eltern, Anlyse der Situation sowie ggf. Initiierung von Unterstützung und rasche Rückführung
  • ebenso bei entschuldigten Fehlzeiten, wenn diese häufiger oder länger erfolgen
  • die Beachtung von Warnsignalen, z. B. häufige körperliche Beschwerden in der Schule, Trennungsschwierigkeiten, ablehnende Haltung zu Schule

► Eine Vorlage für ein schulisches Monitoring- und Interventionskonzept zur Anpassung für die eigene Schule finden Sie auf unserer Taskcard "Schulabsentismus MG" im internen Bereich für Schulen.

Expertise im Kollegium

Wenn an einer Schule Expertise zum Thema vorhanden ist (Verständnis von Schulabsentismus sowie seiner Erscheinungsformen, Entstehungsbedingungen und Handlungsmöglichkeiten), entweder durch kollegiumsweite Fortbildung und/oder durch die Ausbildung entsprechender Expert*innen, reduziert dies nachweislich das Ausmaß an Schulabsentismus an einer Schule.

Willkommenskultur

Neben der frühzeitigen Identifikation gefährdeter Schüler*innen setzt spezifische Prävention auch bei der besonderen Beachtung vulnerabler Situationen an.

Hierzu gehört, Übergänge bewusst zu gestalten:

  • Einschulung bzw. Wechsel auf die weiterführende Schule
  • Schulwechsel einzelner Schüler*innen
  • Rückkehr einzelner Schüler*innen nach längerer Krankheit
  • Rückkehr aller Schüler*innen nach einer längeren schulfreien Zeit wie Ferien oder Distanzunterricht

Und auch ein bewusstes morgendliches „Willkommen heißen“ gehört hierzu: z. B.

  • Schüler*innen morgens durch eine Bezugsperson empfangen, z.B. auf dem Schulhof
  • offener Anfang in der Klasse
  • besonderes Augenmerk auf trennungsängstliche Kinder

UNSPEZIFISCHE PRÄVENTION

Für eine nachhaltige Reduktion von Schulabsentismus ist ebenso eine präventive Schulkultur von zentraler Bedeutung. Diese trägt dazu bei, dass Schüler*innen eine positive Einstellung zu Schule haben, gerne in die Schule gehen und sich dort wohlfühlen. Ricking und Albers (2019) benennen in diesem Zusammenhang mehrere förderliche Bedingungen, darunter die Förderung einer positiven Lehrkraft-Schüler*in-Beziehung, Sicherheit und soziale Einbindung in die Peer-Gruppe, die Ermöglichung von Lernerfolgen und Partizipation. Ergänzend zählen hierzu ein wirksames Classroom-Management sowie klare Regeln gegen Gewalt und Ausgrenzung, deren konsequente Umsetzung gewährleistet ist.

Die genannten Aspekte haben sich in der wissenschaftlichen Forschung nicht nur zur Prävention von Schulabsentismus, sondern – daher unspezifisch – auch im Hinblick auf andere Bereiche als förderlich erwiesen (z. B. Gewaltprävention, Prävention von Ausgrenzung und Mobbing, Demokratieförderung und Extremismusprävention). Für weitere Informationen hierzu sei auf den ► Orientierungsrahmen „Prävention als Schulentwicklung“ der Schulpsychologischen Beratung verwiesen. 

Ricking und Albers (2019) stellen fest:

„Schulabsentismus ist nicht nur ein schulisches Problem, doch Schulen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Anwesenheit und die Teilhabe von Schülern an ihren Aktivitäten deutlich beeinflussen und angesichts der extrem negativen Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ihren Beitrag dazu leisten, illegitime Schulversäumnisse zu minimieren.“  (S. 36)

In diesem Sinne ist eine hohe Schulbesuchsquote auch als ein Indikator für Schulqualität zu sehen.