Schulpflichtverletzungen + Schulverweigerung / Schulmüdigkeit


Schulpflichtverletzungen

Eltern haben die gesetzliche Verpflichtung, ihr Kind bei einer Schule an- und abzumelden und sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.  

Aber auch Schülerinnen und Schüler haben die eigenverantwortliche Pflicht regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule teilzunehmen.  

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die diesen Verpflichtungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können gegenüber Eltern und Schülerinnen oder Schülern (wenn diese das 14. Lebensjahr vollendet haben) mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Schulverweigerung / Schulmüdigkeit
     
Unterstützung und Beratung bei Schulverweigerung, Schulängsten, Mobbing in der Schule, Überforderung, Schulpflichterfüllung etc. bieten die Schulpsychologische Beratung und das Projekt Kommunale Schulsozialarbeit.

Eine schulische Alternative für Schulmüde / Schulverweigerer in Mönchengladbach bietet das Projekt „Comeback".