Pädagogische Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I
Jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ist ab dem 01.02.2009 gehalten, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen.
Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.
Der Besuch einer Halbtagsschule ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn ein von der Schule angebotener Mittagsimbiss eingenommen wird.
Nähere Informationen zu den Konzeptionen der weiterführenden Schulen im Ganztagsbetrieb finden Sie in der Informationsbroschüre "Leitfaden zur Schulwahl", die Sie in gedruckter Form beim Fachbereich Schule und Sport erhalten, oder unter der Dienstleistung "Schullaufbahnberatung" als PDF-Datei herunterladen können.
Übersicht über alle Mönchengladbacher Schulen (öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen) mit Angaben zu den Betreuungs- und Ganztagsangeboten: → Übersicht Schulen
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
keine