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Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)

In der offenen Ganztagsschule werden die Angebote von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und außerunterrichtlichen Partnern "unter dem Dach der Schule" pädagogisch zusammengefügt. Die offene Ganztagsschule bietet in der Regel an allen Unterrichtstagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zusätzliche Betreuungs-, Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote für Schülerinnen und Schüler an. Die Angebote erfolgen zusätzlich zum planmäßigen Unterricht und in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Sport, der Musikschule und dem Kulturbereich. Grundlage ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept, das jede Schule mit ihren Partnern entwickelt und darstellt. 

Die Teilnahme der Kinder am offenen Ganztagsbetrieb einer Schule ist freiwillig. Mit der Anmeldung binden sich die Eltern aber für ein Schuljahr.

Bei entsprechendem Bedarf wird in den Schulferien, ggf. schulübergreifend, ein Betreuungsangebot organisiert.

Die Finanzierung der offenen Ganztagsschulen erfolgt durch Landes- und kommunale Mittel und durch Elternbeiträge. Zusätzliche Fördermittel stehen den offenen Ganztagsschulen für alternative Betreuungsformen (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Arbeitsgemeinschaften etc.) zur Verfügung. Diese Angebote richten sich auch an Kinder, die nicht am offenen Ganztagsbetrieb der Schule teilnehmen.

In Mönchengladbach werden 31 Grundschulen und 2 Förderschulen als offene Ganztagsschule geführt.

 

Fragen zur Offenen Ganztagsschule:

Sie können Ihr Kind ausschließlich an der Schule anmelden, die es besucht. Bitte beachten Sie, dass nur so viele Kinder aufgenommen werden können, wie freie Plätze vorhanden sind.

Nein, den Eltern wurde bisher vom Gesetzgeber kein Rechtsanspruch auf einen Platz eingeräumt. Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für die neu einzuschulenden Kinder in Kraft treten.

Die OGS ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Mönchengladbach und des Landes NRW. Dennoch bemüht sich die Stadt Mönchengladbach, dem Bedarf zu entsprechen und das Angebot - je nach den räumlichen Möglichkeiten der Schulen - ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Die Zusage erfolgt in der Regel zwischen den Oster- und Sommerferien.

Wenn ihr Kind eine Zusage für einen OGS Platz bekommt, wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Trägerverein geschlossen.

Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahreseinkommen und ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS-Elternbeitragssatzung) vom 17 April 2008. Zum 01.08.2022 werden die Elternbeiträge entsprechend dem 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS-Elternbeitragssatzung) erhöht.

Zusatzkosten:

Es entstehen zusätzliche Kosten für das Mittagessen. Außerdem können Beiträge für besondere Ferien-Angebote anfallen.

Wichtig:

Die Zusatz-Kosten können für Eltern mit geringem Einkommen ganz oder teilweise durch die Leistungen der Bildung und Teilhabe übernommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier:

  • Bildung und Teilhabe

Die Stadt Mönchengladbach hat mit einer Vielzahl von Jugendhilfeträgern Kooperationsverträge für die pädagogische Betreuung in der OGS geschlossen. Die Schulen entscheiden selbst, wer Ihr Partner für diesen Aufgabenbereich wird.

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
  • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich