Förderprogramm "Schule von acht bis eins"
Grund- und Förderschulen, die keinen offenen Ganztagsbetrieb anbieten, können mit der Teilnahme am Förderprogramm "Schule von acht bis eins" ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags, in denen kein Unterricht stattfindet anbieten. Dadurch ist für die Kinder der Betreuungsgruppe täglich eine verlässliche Schulzeit von mindestens 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sichergestellt. Die Kinder arbeiten und spielen in einer Atmosphäre, die ihrem Alter angemessen ist.
Die Teilnahme ist freiwillig. Mit der Anmeldung binden sich die Eltern für ein Schuljahr.
Das Angebot wird zum Teil über Elternbeiträge finanziert.
Es nehmen zurzeit 4 Grundschulen am Förderprogramm "Schule von acht bis eins" teil.
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
keine