Förderprogramm "Schule von acht bis eins"
Grund- und Förderschulen, die keinen offenen Ganztagsbetrieb anbieten, können mit der Teilnahme am Förderprogramm "Schule von acht bis eins" ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags, in denen kein Unterricht stattfindet anbieten. Dadurch ist für die Kinder der Betreuungsgruppe täglich eine verlässliche Schulzeit von mindestens 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr sichergestellt. Die Kinder arbeiten und spielen in einer Atmosphäre, die ihrem Alter angemessen ist.
Die Teilnahme ist freiwillig. Mit der Anmeldung binden sich die Eltern für ein Schuljahr.
Das Angebot wird zum Teil über Elternbeiträge finanziert.
Es nehmen zurzeit 4 Grundschulen am Förderprogramm "Schule von acht bis eins" teil.
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Gebühren
keine
Herr Mrosek
Tel.: (02161) 25 - 53709
Zimmer 9
Frau Lambertz
Tel.: (02161) 25 - 53710
Zimmer 15
Sprechzeiten:
mo - fr 07.45 - 12.30 Uhr
do 14.00 - 16.30 Uhr
Adresse
Verwaltungsgebäude 1
Voltastraße 2
41061 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 3749
Zugang behindertengerecht