Auch ein Kind, das aufgrund der Stichtagsregelung noch nicht schulpflichtig ist, kann zur Einschulung angemeldet werden. Die Kinder müssen die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.
Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldung bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen. Bitte bringen Sie hierfür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Die Schulleitung der Grundschule entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Mit der Aufnahme in die Grundschule wird das Kind schulpflichtig.