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Einschulungsberatung

 

Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig. Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder im Stadtgebiet Mönchengladbach erhalten in der Regel im September ein Schreiben des Fachbereichs Schule und Sport mit dem die Anmeldetermine bekannt gegeben und sie gebeten werden, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden.

Die Einschulungsberatung des Fachbereichs Schule und Sport informiert und berät kostenlos

  • Eltern

  • Schulleitungen und Lehrkräfte

    in allen Fragen der organisatorischen Abwicklung des Einschulungsverfahrens.
    Für die Anmeldung zur Einschulung fallen keine Gebühren an.

 

Fragen zum Anmeldeverfahren

Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2023/2024 finden in allen Grundschulen zu folgenden Terminen statt:

Montag, 19.09.2022 bis Freitag, 30.09.2022 und

Montag, 17.10.2022 bis Freitag, 21.10.2022

Mit der gewünschten Grundschule ist telefonisch ein Anmeldetermin für die Anmeldezeiträume zu vereinbaren. 

Seit dem 01. August 2008 sind in Nordrhein-Westfalen die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen aufgehoben worden. Die Eltern können frei wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden wollen. Jedes Kind hat Anspruch darauf, die wohnortnächste Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisschule) in seiner Stadt oder Gemeinde zu besuchen, wenn die Aufnahmekapazität der Schule dies zulässt. Im Rahmen freier Kapazitäten kann die Grundschule auch Kinder aufnehmen, die weiter entfernt wohnen.


Eine Übersicht über alle Mönchengladbacher Grundschulen mit Angaben zu den Betreuungs- und Ganztagsangeboten finden Sie hier: Überblick: Schulen - Moenchengladbach

  • Einschulungsmitteilung des Fachbereichs Schule und Sport
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes

Auch ein Kind, das aufgrund der Stichtagsregelung noch nicht schulpflichtig ist, kann zur Einschulung angemeldet werden. Die Kinder müssen die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein.

Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldung bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen. Bitte bringen Sie hierfür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Die Schulleitung der Grundschule entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Mit der Aufnahme in die Grundschule wird das Kind schulpflichtig.

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der Grundschule unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Es können auch fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen beigebracht werden, die ebenfalls bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
 

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort“ (AO-SF-Verfahren) durchzuführen. 

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier: AO-SF - Verfahren - Moenchengladbach

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
  • Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO – GS)