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Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF - Verfahren)

 

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort“ (AO-SF-Verfahren) durchzuführen. 

Der Antrag auf Eröffnung des AO-SF-Verfahrens erfolgt durch die Erziehungsberechtigten über die allgemeine Schule oder durch die allgemeine Schule nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten.  

Zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen ist das Schulamt für die Stadt Mönchengladbach als untere Schulaufsichtsbehörde. Für Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs ist die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.  

Zur Ermittlung, ob ein Kind über einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf verfügt, beauftragt die zuständige Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine der allgemeinen Schule (in der Regel Klassenlehrer/in) mit der Erstellung eines Gutachtens. 

Das Ergebnis dieses Gutachtens wird anschließend mit den Erziehungsberechtigten besprochen und es findet eine Beratung über den künftigen Förderort statt.  

Im Anschluss an das Beratungsgespräch erfolgt eine Anhörung der Erziehungsberechtigten seitens der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Hierbei wird die beabsichtigte Entscheidung den Erziehungsberechtigten vorab mitgeteilt. Sollten die Erziehungsberechtigten mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie im Rahmen der Anhörung ein Gespräch mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde über die Entscheidung führen.  

Wurde ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt, erhalten die Erziehungsberechtigten im Anschluss an die Anhörung das schriftliche Angebot einer allgemeinen Schule und einer Förderschule, zwischen denen der künftige Förderort gewählt werden kann.