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Digitale Sofortausstattung für Schüler*innen

Bund und Länder hatten sich auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule (BASS) in Höhe von 500 Millionen Euro verständigt, um Schüler*innen mit digitalen Endgeräten auszustatten.

Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 105 Millionen Euro, die Landesregierung stellt zusätzlich 55 Millionen Euro bereit. Die Kommunen erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist hierbei nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen Endgeräte dürfen den Höchstbetrag von 500 Euro/Gerät nicht überschreiten und werden den Schüler*innen in Form einer Leihe unentgeltlich von der Schule zur Verfügung gestellt.

Das Gesamtvolumen der Ausstattung für Schüler*innen liegt bei insgesamt 2,8 Millionen Euro, an dem sich die Stadt Mönchengladbach mit einem Eigenanteil i. H. v. 286.828,71 Euro beteiligt.

Aus der oben genannten Fördersumme konnte der Fachbereich Schule und Sport insgesamt 6.340 mobile Endgeräte (iPads mit Schutzhülle) bestellen und ausliefern. Die Geräte sind schulgebunden und verbleiben grundsätzlich in der Schule. Die iPads können den Schüler*innen zur temporären Nutzung für das "Homeschooling" überlassen werden. Ein entsprechender Leihvertrag wurde den Schulen zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich dazu wurde in Abstimmung mit den Medienberatern des Landes Präsentationstechnik angeschafft, die den Schulstandorten als Grundausstattung für das Lernen auf Distanz zur Verfügung steht. Eine Übersicht der Grundausstattung finden Sie hier.

Ausstattung Endgeräte über zweites Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II)

Zwischen Februar und Mitte Mai 2021 konnten Familien, die in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft leben, für ihre schulpflichtigen Kinder beim Jobcenter ein digitales Endgerät beantragen. 

Aufgrund der nun hohen Deckelung von Leihgeräten und eigenen Geräten im Besitz der Schülerinnen und Schüler und dem Umstand, dass damit die Versorgung mit digitalen Endgeräten gesichert sein sollte, werden seitens des Jobcenters seit Mitte Mai eingehende Anträge für die Anschaffung eines Endgerätes über Mittel des Jobcenters nicht mehr bewilligt.

Die Weisung betraf alle Schüler*innen, die

  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen (auch solche, die eine Ausbildungsvergütung erhalten) und
  • in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft leben und
  • einen Mehrbedarf anzeigen, da ihnen zuhause kein entsprechendes Endgerät zur Verfügung steht und / oder es über die Schule nicht für den entsprechenden Einsatz im pandemiebedingten Distanzunterricht entliehen werden kann.

Die maximale Höhe des Mehrbedarfs sollte einen Gesamtbetrag von 350 Euro/Kind nicht übersteigen.

In diesem Rahmen wurden vom Jobcenter mehr als 3.000 Anträge mit einem Volumen von rd. 1 Mio Euro bewilligt.