Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen
Das Land Nordrhein-Westfalen stattet die rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen mit digitalen schulgebundenen Endgeräten (Höchstbetrag: 500 Euro) aus. Dafür stellt die Landesregierung 103 Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Förderrichtlinie (BASS), die den Abruf der Mittel regelt, ist in Kraft getreten und veröffentlicht worden.
Gefördert werden mobile digitale Endgeräte für Lehrkräfte sowohl für den Unterricht in der Schule als auch für das Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die Geräte werden an die Lehrkräfte ausgeliehen und verbleiben im Eigentum des Schulträgers bzw. der Schule. Den Schulen wurden entsprechende Nutzungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt.
Die Geräte sind für alle Personen, die an den Schulen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages eingesetzt sind. Also neben den Lehrkräften auch für Lehramtsanwärter*innen und z.B. Landes-Schulsozialarbeiter*innen.
Der Stadt Mönchengladbach stehen aus dem o. g. Förderprogramm 1,4 Mio Euro zur Verfügung. Mit dieser Fördersumme konnten 2.809 Laptops (Lenovo ThinkPads E 15) mit Schutztasche und Maus bestellt und ausgeliefert werden.