Zusammenarbeit des Fachbereichs Schule und Sport, des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie und der Schulaufsicht

Betrachtet man den Bildungs- und Jugendhilfebericht, so ist zu erkennen, dass die Vielzahl der Handlungsempfehlungen nur durch eine intensive Zusammenarbeit von Jugend und Schule bzw. von den Fachbereichen Schule und Sport sowie Kinder, Jugend und Familie, immer unter Einbeziehung der unteren und oberen Schulaufsicht, umgesetzt werden kann. Die Schnittstellen der Arbeit der beiden Fachbereiche sowie der Schulaufsicht sind äußerst vielfältig. Daher wurde im Zuge des Projektes „Bildung integriert“ ein Schnittstellenorganigramm 40/51 erstellt, das die Zusammenarbeit in den verschiedenen Themenfeldern regeln soll.

Um dies umsetzen zu können, sollen acht Arbeitskreise gebildet bzw. neu aufgestellt werden, die sich am „lebenslangen Lernen“ orientieren. Einige dieser Arbeitskreise – wie der AK „ElePri“ (Elementar/Primar), der „Qualitätszirkel“ zum schulischen Ganztag, der AK Weiterbildung – bestehen bereits. Andere Arbeitskreise – wie der AK „Übergang Primar- Sekundarstufe“ oder der AK „Übergang Schule – Beruf“ (zu dem es seit einigen Jahren bereits einen entsprechenden Lenkungskreis gibt) – müssen neu eingerichtet werden. Dies wird gemeinsam über die beiden Fachbereiche Schule und Sport sowie Kinder, Jugend und Familie in Kooperation mit der Schulaufsicht umgesetzt. Parallel wird der AK Bildungsmonitoring eingesetzt, der fachbereichsübergreifende Analysen und einen Datenaustausch vornimmt (unter anderem anhand der neu eingeführten Software „Intermonitor“). Somit werden die aufgebauten Strukturen über das Monitoring begleitet.

Eine allgemeine Geschäftsordnung für die Arbeitskreise setzt die wichtigsten Ziele im Sinne der Zusammenarbeit von Jugend und Schule fest, muss aber durch eine spezifizierte Fassung für jeden einzelnen Fach-AK ergänzt werden.

Von zentraler Bedeutung für die Kooperation aller Akteure der kommunalen Bildungslandschaft ist der Diskurs mit den Fachkräften der verschiedenen Systeme. Insofern ist die einmal jährlich stattfindende Bildungskonferenz als Format des Austausches und der Diskussion ein wichtiger Baustein von Netzwerkarbeit und Transparenz im Bildungssystem. Die erste Bildungskonferenz dieser Art wird im Oktober 2020 stattfinden.

Auch auf der Ebene der Fachkräfte aus den Schulen und aus der Jugendhilfe in den Sozialräumen sind verbindliche Strukturen entwickelt worden. Das zugrunde liegende Modell Projekt Rheydt Ost wird verstetigt und auf die Gesamtstadt übertragen.

Als weitere sehr praktische Maßnahme der Kooperation ist die Einrichtung von vier Grundschulfamilienzentren (Familienzentren an Grundschulen) in Mönchengladbach beschlossen worden. Fünf weitere Grundschulfamilienzentren werden zum Beschluss vorgelegt. Mit diesen Maßnahmen gestalten wir ganz praktisch die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Diese Zusammenarbeit kommt unmittelbar bei den Kindern und Familien des jeweiligen Sozialraums an.


Gemeinsame Berichterstattung in den Ausschüssen

Beschluss der beiden Ausschüsse ASB (Ausschuss für Schule und Bildung) und JHA (Jugendhilfeausschuss) vom November 2019

Berichterstattung der Verwaltung in den beiden Ausschüssen ASB und JHA im Mai 2020

Berichterstattung der Verwaltung in den beiden Ausschüssen ASB und JHA im September 2021