FAQ Anmeldung zur Grundschule und zur Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/27
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten
- Ihr Kind hat Anspruch auf einen Platz an der wohnortnächsten Schule Ihrer gewünschten Schulart (GGS, KGS, EGS).
- Melden Sie Ihr Kind an einer anderen Schule an, kann es sein, dass diese Ihr Kind nicht aufnehmen kann – etwa wenn es zu viele Anmeldungen von Kindern aus der direkten Umgebung gibt.
- Tipp: Geben Sie bei der Anmeldung immer einen Zweitwunsch an.
Ausnahmen bei Aufnahme sind möglich. Allein die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme an der Schule.
Die Schulplätze werden in der Regel ab Februar von den Grundschulen (Schulleitung) vergeben.
Die OGS-Plätze können erst nach Zuteilung der Schulplätze vergeben werden – dies erfolgt voraussichtlich ab März/April.
- Sie können Ihr Kind auch an einer weiter entfernten Schule anmelden.
- Wenn Ihr Kind an dieser Schule abgelehnt wird und Sie sich dann erst an der wohnortnächsten Schule anmelden, ist ein Platz dort nicht mehr garantiert.
- Es kann sein, dass diese Schule bereits voll ist und auch kein Betreuungsplatz mehr zur Verfügung steht.
- Ab Schuljahr 2026/27 gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, aber:
- Nach den Anmeldungen (bis 10. Oktober 2025) prüfen Stadt und Schulen gemeinsam, wie viele Plätze gebraucht werden und wie viele eingerichtet werden können.
- Manche Schulen können trotz des stadtweiten Ausbaus an Ganztagsplätzen nicht alle Wünsche erfüllen.
- In diesen Fällen gilt ein Kriterienkatalog:
- Alleinerziehend und berufstätig
- Beide Eltern berufstätig
- Geschwisterkind in Kita oder OGS
- Wohnortnähe
- Für die Erstklässler ab 2026/27 ist der Offene Ganztag (OGS) nach den Vorgaben des Landes NRW das Standardmodell.
- Ausnahmen: Manche Schulen bieten weiterhin Randzeiten- oder Übermittagsbetreuung (kostenfrei, für wenige Kinder, kurze Betreuung). Ob Ihre Schule das anbietet, erfahren Sie dort direkt.
- Derzeit an Schulen umgesetzte andere Betreuungsformen außerhalb der OGS können für Kinder mit Rechtsanspruch ab 2026/27 nicht gebucht werden. Solche Angebote in der heutigen Ausgestaltung werden nach und nach auf- bzw. abgelöst. Über die Möglichkeit zukünftiger Alternativer Betreuungsmaßnahmen wird mit den Trägern vor dem Ergebnis der Anmeldezahlen und der Klärung mit der Bezirksregierung noch gesprochen.
- Die Stadt prüft noch mit der Bezirksregierung Düsseldorf, ob und wie solche Formen für die bestehenden Gruppen weitergeführt werden können. Familien werden informiert, sobald es Klarheit gibt.



