Schüler Online
In Mönchengladbach wird für den Übergang von der Sekundarstufe I (abgebende Schule) in die Sekundarstufe II (aufnehmende Schule) das zentrale Anmeldeverfahren Schüler Online eingesetzt.
Schüler*innen melden sich online über www.schueleranmeldung.de für verschiedene Bildungswege an:
Für einen Bildungsgang an einem Berufskolleg
Für die Berufsschule (sofern ein Ausbildungsvertrag bereits vorliegt)
Für die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder Berufskolleg.
Für jede dieser drei Optionen kann eine Anmeldung erfolgen. Mehrfachanmeldungen in gleichen Bildungsgängen an unterschiedlichen Schulen sind nicht möglich.
Der Vorteil dieses Systems liegt darin, dass die Nutzer jederzeit den Status ihrer Anmeldung nachverfolgen können. Außerdem bietet es einen aktuellen Überblick über die Bildungsangebote der teilnehmenden Schulen.
In Mönchengladbach nehmen alle städtischen Schulen an Schüler Online teil (die Förderzentren MG-Nord und MG-Süd, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs). Bei den Ersatzschulen beteiligen sich an dem Verfahren: die Karl-Barthold-Schule, die Rudolf-Steiner-Schule, die Bischöfliche Marienschule sowie die Texitilakademie NRW Berufskolleg gGmbH. (Eine Übersicht aller Schulen in Mönchgladbach ist hier zu finden.)
Betriebe und Bildungsträger:
Darüber hinaus können in Schüler Online auch Betriebe und Bildungsträger aktiv werden und neue Ausbildungsverhältnisse oder Maßnahmen zur beruflichen Vorbereitung der entsprechenden Berufsschule anzeigen. In wenigen Schritten ist eine Registrierung über www.schueleranmeldung.de/betriebe abgeschlossen. Die Zugangsdaten werden hierbei selbst festgelegt.
Der Vorteil: Sie werden als Ausbildungsbetrieb oder als Anbieter von Berufsbildungsmaßnahmen sichtbar und eröffnen damit Jugendlichen mit einem Ausbildungsvertrag oder einer Maßnahmenbewilligung bei der Anmeldung über Schüler Online die Möglichkeit, sich direkt dem entsprechenden Betrieb oder Bildungsträger zuzuordnen. Die eigentliche Anmeldung zur Berufsschule muss von dem Jugendlichen selbst erfolgen.