Viele Eltern fragen sich, ob ihr Kind auch schon vorzeitig eingeschult werden kann. Grundsätzlich ist das möglich, wenn Kinder nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, aber bereits die notwendigen körperlichen, geistigen und sozialen Voraussetzungen mitbringen.
Eltern können in diesem Fall bei der Anmeldung an der Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Dafür benötigen sie die Geburtsurkunde des Kindes.
Die Schulleitung prüft den Antrag mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und berücksichtigt dabei, ob das Kind in seiner Entwicklung bereit für die Schule ist.
Wird das Kind aufgenommen, beginnt mit der Einschulung automatisch die Schulpflicht.
Anbei finden Sie eine übersichtliche Darstellung.




