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Schulpflicht (Information + Ansprechpartner)

Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein Westfalen unterscheiden

  • die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) und
  • die Schulpflicht in der Sekundarstufe II.

Übersicht über alle Mönchengladbacher Schulen (öffentliche Schulen und staatlich genehmigte Ersatzschulen) mit Angaben zu den Betreuungs- und Ganztagsangeboten: → Übersicht Schulen

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